AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Boxly Selfstorages
Einleiting
Willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von BOXLY für Privatkunden. Diese AGB bieten eine umfassende Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten bei der Nutzung unserer Self-Storage- und verwandten Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, Transparenz, Fairness und Sicherheit in jeder Interaktion zu gewährleisten.
Wichtige Highlights umfassen:
- Leistungsumfang: Klare Definitionen der von uns angebotenen Dienstleistungen, einschliesslich Self-Storage, Paketstationen und optionaler Zusatzleistungen.
- Kundenverantwortlichkeiten: Richtlinien für die ordnungsgemässe Nutzung von Lagerboxen, Sicherheitsprotokolle und den Umgang mit gelagerten Gegenständen.
- Flexible Bedingungen: Transparente Richtlinien für Gebühren, Zahlungen sowie flexible Start- und Endtermine.
- Verbraucherrechte: Spezielle Schutzmassnahmen gemäss Schweizer Recht, einschliesslich Widerrufsrecht und Datenschutz.
- Haftung und Versicherung: Einzelheiten zu den Haftungsbeschränkungen von BOXLY und den Optionen zur Versicherung von gelagerten Gegenständen.
- Zugang zu Anlagen und Vertragsverletzungen: Regeln für den Zugang zu unseren Anlagen sowie Rechte und Massnahmen von BOXLY bei Verstössen.
Diese AGB dienen dem Schutz sowohl von Ihnen als auch von BOXLY, um eine sichere, effiziente und zuverlässige Serviceerfahrung zu gewährleisten. Sie können dieses Dokument als PDF-Datei herunterladen. Für gewerbliche Mieten verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen (B2B). Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.
AGB zum Selfstorage Ver-trag für Privat Kunden (B2C)
Version 1.3 (November 2024)
1.GEGENSTAND DES VERTRAGS
1.1 Allgemeiner Anwendungs-bereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen der BOXLY Selfstorages* („BOXLY“) und Privatpersonen („Kunden“), die Self-Storage-Boxen mieten oder zusätzliche BOXLY-Dienstleistungen für persönliche Zwecke nutzen. Mit Ab-schluss eines Miet- oder Dienstleistungs-vertrags mit BOXLY erkennt der Kunde diese AGB an und stimmt ihnen zu.
*BOXLY Selfstorages Group besteht aus der BOXLY Basel GmbH, der BOXLY Dübendorf GmbH und der BOXLY Kriens GmbH.
1.2 Angebotsumfang:
BOXLY bietet folgende Dienstleistungen an:
- Self-Storage: Sichere Lagerboxen („Boxen“) für den persönlichen Gebrauch.
- Paketstation-Dienste: Empfang und Versand von Paketen über die Paketstationen von BOXLY.
- Zusätzliche Dienstleistungen gemäss ergän-zenden Vereinbarungen oder Funktions-erweiterungen.
1.3 Art der Vereinbarung:
- Diese Vereinbarung ist ein Mietvertrag für Self-Storage nach Schweizer Recht. Es handelt sich nicht um einen Verwahrungs-vertrag (Artikel 472 des schweizerischen Obligationenrechts). BOXLY übernimmt keine Verantwortung für die Sicherung oder Über-wachung der eingelagerten Gegenstände des Kunden.
- Der Vertrag stellt keinen gewerblichen Miet-vertrag (Artikel 253 des schweizerischen Obligationenrechts) dar. Die gemietete Box dient ausschliesslich Lagerzwecken und nicht zur Wohnnutzung, als Büro oder für andere nicht genehmigte Aktivitäten.
- Der Vertrag ist kein Bankschliessfachvertrag. Das angebotene Sicherheitsniveau entspricht nicht dem eines Banktresors. Kunden wird empfohlen, wertvolle Gegenstände eigen-ständig zu versichern.
1.4 Flexibilität und Fair-Use-Richtlinie:
- Die Dienste von BOXLY sind darauf ausge-legt, Kunden maximale Flexibilität zu bieten.
- Der Kunde kann den Mietvertrag an jedem Kalendertag beginnen oder beenden, vor-behaltlich der Mindestmietdauer von sieben (7) Tagen.
- BOXLY behält sich das Recht vor, Fair-Use-Richtlinien einzuführen, um die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste für alle Kunden sicherzustellen.
1.5 Gesamtheit der Vereinbarung:
- Diese AGB sowie ergänzende Vereinbarung-en bilden die vollständige und verbindliche Vereinbarung zwischen BOXLY und dem Kunden.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und anderen Vereinbarungen gelten die Bestimmungen dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist.
1.6 Änderungen der Vereinbarung:
- BOXLY behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, um Änderungen in Gesetzen, betrieblichen Anforderungen oder Dienstleistungsangeboten Rechnung zu tragen.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder über die BOXLY-Plattform mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der BOXLY-Dienste nach Ablauf dieser Ankündigungsfrist gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
1.7 Zusicherungen und Pflichten des Kunden:
- Der Kunde versichert, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und den Vertrag für persönliche Zwecke abschliesst.
- Der Kunde verpflichtet sich, korrekte Kontaktinformationen, einschliesslich – Name, Adresse und E-Mail-Adresse, bereitzustellen und BOXLY über Änderungen unverzüglich zu informieren.
1.8 Annahme und Durchsetzung:
- Mit Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Nutzung der Dienste von BOXLY stimmt der Kunde diesen AGB zu.
- BOXLY behält sich das Recht vor, diese AGB durchzusetzen und Verträge im Falle von Verstössen, Missbrauch oder Verstössen gegen geltendes Recht zu kündigen.
2.ÜBERNAHME & RÜCK-GABE DER SELFSTORAGE BOX
2.1 Zuweisung der Lagerbox:
- Nach Abschluss eines Mietvertrags wird dem Kunden eine Lagerbox („Box“) in der vereinbarten BOXLY-Anlage zugewiesen.
- BOXLY behält sich das Recht vor, jede verfügbare Box innerhalb der gewählten Grössenkategorie zuzuteilen. Kunden können nur nach Absprache eine spezifische Box anfordern.
- Sollte eine Box innerhalb der gewählten Grössenkategorie nicht verfügbar sein, behält sich BOXLY das Recht vor, den Kunden ohne zusätzliche Kosten für den ersten Mietzeitraum auf eine grössere Box aufzurüsten.
- BOXLY kann dem Kunden eine andere Box derselben Grösse innerhalb desselben Gebäudes mit einer Frist von sieben (7) Tagen zuteilen. BOXLY übernimmt die Kosten für den Umzug der Gegenstände.
2.2 Inspektion und Zustand bei Annahme:
- Der Kunde muss die zugewiesene Box bei Zugangserhalt inspizieren und innerhalb von 24 Stunden etwaige Mängel, Schäden oder unzureichende Sauberkeit an BOXLY melden.
- Das Versäumnis, innerhalb dieses Zeitraums Probleme zu melden, gilt als Annahme der Box in sauberem und ordnungsgemässem Zustand.
2.3 Zugang zur Lagerbox:
- Der Zugang zur Box erfolgt über die BOXLY-Plattform mittels sicherer Methoden wie App-basierter Berechtigungen, Badges (FOBs) oder Codes.
- Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht mit unbefugten Dritten geteilt werden. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich.
2.4 Verifikationsanforderungen:
- Der Kunde muss vor dem Zugang zur Box seine Identität und Kontaktangaben (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verifizieren.
- BOXLY behält sich das Recht vor, während der Mietzeit zusätzliche Überprüfungen anzufordern, einschliesslich Adressbestätigung.
2.5 Rückgabe der Box:
- Nach Beendigung des Vertrags muss der Kunde die Box in demselben Zustand zurückgeben, in dem sie bereitgestellt wurde:
- Sauber und frei von persönlichen Gegenständen.
- Unbeschädigt, abgesehen von normaler Abnutzung.
- Der Kunde muss BOXLY benachrichtigen, dass die Box geräumt wurde, und auf Wunsch fotografische Nachweise des leeren und sauberen Zustands bereitstellen.
2.6 Verspätete Räumung oder Nicht-Räumung:
Räumt der Kunde die Box nicht bis zum vereinbarten Beendigungsdatum, behält sich BOXLY das Recht vor:
- Zusätzliche Mietgebühren für die verlängerte Nutzung zu berechnen, basierend auf einer täglichen Berechnung.
- Die verbleibenden Gegenstände nach einer Karenzzeit von sieben (7) Tagen zu räumen und auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
2.7 Rückerstattung der Kaution:
- Kautionen werden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung zurückerstattet, vorausgesetzt, die Box wird in akzeptablem Zustand zurückgegeben.
- Alle Kosten für Reinigung, Reparaturen oder Entsorgung von Gegenständen werden von der Kaution abgezogen.
2.8 Neuzuweisung der Box durch BOXLY:
- BOXLY behält sich das Recht vor, den Kunden mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen in eine andere Box derselben Grösse und Kategorie innerhalb derselben Anlage umzuziehen.
- Falls die ursprünglich gewählte Boxenkategorie zum Mietbeginn nicht verfügbar war und der Kunde ein Upgrade erhalten hat, behält sich BOXLY das Recht vor, den Kunden in eine Box der ursprünglich gewählten Kategorie umzuziehen, sobald diese verfügbar wird.
- BOXLY übernimmt alle damit verbundenen Kosten, einschliesslich des Umzugs der Gegenstände.
2.9 Kundenpflichten während der Nutzung:
- Der Kunde muss die Box während der Mietzeit in einem sauberen und ordentlichen Zustand halten.
Gelagerte Gegenstände müssen den Vorschriften in Abschnitt 3.7 (Verbotene Gegenstände) entsprechen und dürfen die Box oder die Anlage nicht beschädigen
3. Nutzungsbedingungen für die Self-Storage Box
3.1 Zulässige Nutzung:
- Der Kunde darf die Box ausschliesslich zur Lagerung persönlicher Gegenstände verwenden.
- Der Kunde ist nur berechtigt, die ihm zugewiesene Box, den Parkplatz oder Container zu nutzen. Gegenstände oder Fahrzeuge, die ausserhalb der vorgesehenen Bereiche gelagert oder geparkt werden, können auf Kosten des Kunden entfernt, entsorgt oder abgeschleppt werden.
- Die Box darf nicht für gewerbliche Zwecke, als Wohnraum, als Arbeitsplatz oder für illegale Aktivitäten genutzt werden.
- Aktivitäten wie der Betrieb von Maschinen, das Anschliessen von elektrischen Geräten oder Modifikationen an der Box sind strikt verboten.
3.2 Gewichtsbeschränkungen und schwere Gegenstände:
- Maximale Gewichtskapazität: Jede Lagerbox hat eine spezifizierte maximale Gewichtskapazität, die nicht überschritten werden darf. Die Gewichtsbeschränkungen für jede Boxenkategorie sind auf der BOXLY-Website oder auf Anfrage verfügbar.
- Korridor- und Bodenbelastung: Der Kunde muss die Gewichtsbeschränkungen für Korridore und designierte Bodenbereiche in der Anlage einhalten. Diese Beschränkungen gewährleisten die Sicherheit und strukturelle Integrität des Gebäudes. Informationen hierzu sind ebenfalls auf der BOXLY-Website oder auf Anfrage erhältlich.
- Meldung schwerer Gegenstände: Kunden, die Gegenstände mit einem Gesamtgewicht von mehr als 50 % der maximalen Gewichtskapazität der Box lagern möchten, müssen dies BOXLY im Voraus mitteilen, um strukturelle Schäden zu vermeiden.
- Verbotene schwere Gegenstände: Die folgenden Gegenstände sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von BOXLY strikt verboten:
- Gegenstände, die die spezifizierte Gewichtskapazität der gemieteten Box überschreiten.
- Maschinen, Tresore oder andere Objekte, die spezielle Handhabung oder Bodenverstärkungen erfordern.
- Haftung bei Schäden: Der Kunde haftet für alle Schäden an der Box, der Anlage oder anderen gelagerten Gegenständen, die durch Nichteinhaltung der Gewichtsbeschränkungen entstehen.
- Inspektion und Entfernung: BOXLY behält sich das Recht vor, gelagerte Gegenstände zu inspizieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Gewichtsbeschränkungen überschritten wurden. Übergewichtige Gegenstände können auf Kosten des Kunden entfernt oder umgelagert werden. Zusätzliche Kosten für Reparaturen oder spezielle Handhabung können anfallen.
3.3 Zustand und Instandhaltung der Box:
- Sicherung der Box: Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm zugewiesene Box sicher zu verschliessen. Versicherungsdeckung kann für nicht verschlossene Boxen nicht garantiert werden. BOXLY ist nicht verpflichtet, eine unverschlossene Box zu sichern.
- Der Kunde muss die Box während der Mietzeit sauber und in ordnungsgemässem Zustand halten.
- Gegenstände müssen so gelagert werden, dass sie die Box oder den Zugang zur Anlage nicht beschädigen oder blockieren.
- Der Kunde ist für die sofortige Reinigung von Verschüttungen, Abfällen oder Kontaminationen verantwortlich, die durch seine gelagerten Gegenstände verursacht werden.
3.4 Meldepflicht bei Schäden:
- Sofortige Meldung: Der Kunde muss unverzüglich alle Schäden an der Lagerbox, den Gemeinschaftsbereichen oder der Anlagenausrüstung an BOXLY melden.
- Haftung bei unterlassener Meldung: Das Versäumnis, Schäden rechtzeitig zu melden, kann dazu führen, dass dem Kunden zusätzliche Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden, wenn das Problem durch die Verzögerung verschlimmert wird.
- Inspektion durch BOXLY: BOXLY behält sich das Recht vor, gemeldete Schäden zu inspizieren, um deren Ursache zu beurteilen und die Reparaturverantwortung festzulegen.
- Reparaturkosten: Der Kunde trägt die Reparaturkosten für von ihm verursachte Schäden, sei es absichtlich oder unbeabsichtigt. BOXLY informiert den Kunden vor der Durchführung von Reparaturen über die Kosten.
3.5 Zugangs- und Sicherheitsprotokolle:
- Der Zugang zur Anlage und zur Box muss gemäss den Sicherheitsrichtlinien von BOXLY erfolgen, einschliesslich der Sicherung aller Türen und Tore nach der Nutzung.
- Der Kunde darf keine Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen manipulieren.
- Aufzüge oder Transportwagen, die von BOXLY bereitgestellt werden, müssen gemäss den vorgegebenen Richtlinien verwendet werden, insbesondere im Hinblick auf Gewichtsbeschränkungen. Überladungen sind untersagt, und daraus resultierende Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.6 Sorgfältige Handhabung bei Lieferung und Entfernung:
- Allgemeine Sorgfaltspflichten: Gegenstände müssen beim Einbringen und Entfernen in den ausgewiesenen Bereichen der BOXLY-Anlage mit Sorgfalt behandelt werden, um Beschädigungen oder Kontaminationen zu vermeiden.
- Keine Behinderungen: Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Handlungen andere Nutzer nicht stören oder Gemeinschaftsbereiche wie Korridore und Ladezonen nicht blockieren.
- Schutz der Anlage:
- Gegenstände, die durch Korridore transportiert werden, dürfen nicht in Kontakt kommen mit Wänden, Türen oder Decken.
- Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Alarme oder Sprinkleranlagen sowie elektrische Installationen dürfen nicht beschädigt werden.
- Sofortige Reinigung bei Kontamination: Verschüttungen, Abfälle oder Kontaminationen, die während der Lieferung oder Entfernung entstehen, müssen vom Kunden sofort gereinigt werden. Unterlassene Reinigungen können zu professionellen Reinigungskosten auf Kosten des Kunden führen.
- Meldung und Verantwortung für Schäden: Der Kunde muss sofort Schäden an BOXLY melden. Reparaturkosten für während der Lieferung oder Entfernung verursachte Schäden, einschliesslich Schäden an der Anlage, der Ausrüstung oder dem Eigentum anderer Nutzer, trägt der Kunde.
- Nutzung von Transportgeräten: Falls vom BOXLY bereitgestellte Transportwagen oder Geräte genutzt werden, müssen diese verantwortungsvoll gehandhabt und nach Gebrauch an den vorgesehenen Ort zurückgebracht werden. BOXLY haftet nicht für Verletzungen oder Schäden durch unsachgemässe Nutzung.
3.7 Verbotene Gegenstände:
Die folgenden Gegenstände dürfen in der Box unter keinen Umständen gelagert werden:
- Gefährliche Materialien: Dazu gehören entzündliche, explosive, radioaktive oder giftige Substanzen.
- Illegale Güter: Z.B. gefälschte oder gestohlene Gegenstände.
- Verderbliche Waren: Dazu zählen Lebensmittel, die verrotten, Schädlinge anziehen oder Gerüche abgeben können.
- Lebende Organismen: Dazu gehören Haustiere, Pflanzen oder andere biologische Materialien.
- Wertgegenstände: Bargeld, Schmuck oder Kunstwerke, es sei denn, diese sind ausdrücklich von BOXLY genehmigt und vom Kunden versichert.
- Waffen und Munition: Ohne die erforderlichen Genehmigungen.
- Spezielle Lagerbedingungen: Gegenstände, die spezielle Lagerbedingungen erfordern, welche von BOXLY nicht bereitgestellt werden (z. B. Chemikalien, temperaturempfindliche Güter).
3.8 Spezifische Regeln für Textilien und ähnliche Gegenstände:
- Luftdicht verpacken: Textilien, Matratzen, Teppiche und ähnliche Gegenstände müssen vor der Lagerung in luftdichten Verpackungen versiegelt werden.
- Haftung bei unsachgemässer Lagerung: Unsachgemäss gelagerte Gegenstände, die Kontaminationen oder Schäden verursachen, sind die Verantwortung des Kunden.
3.9 Spezifische Regeln für die Lagerung von Autoreifen:
- Maximale Menge: Es dürfen maximal acht (8) Autoreifen in einer Lagerbox gelagert werden, unabhängig von der Grösse oder Kategorie der Box.
- Verpackungspflicht: Alle Autoreifen müssen vor dem Einbringen in die Anlage einzeln in schützende, nicht durchlässige Materialien verpackt werden, um das Auslaufen von Schmutz, Öl oder anderen Verunreinigungen zu verhindern.
- Transport und Vermeidung von Kontamination: Reifen müssen sorgfältig transportiert werden, um die Korridore, Aufzüge oder andere Gemeinschaftsbereiche nicht zu kontaminieren. Verschmutzungen sind sofort zu reinigen.
- Inspektion und Entfernung: BOXLY behält sich das Recht vor, gelagerte Reifen zu inspizieren, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Nicht konforme Reifen können auf Kosten des Kunden entfernt werden.
3.10 Verhaltensregeln in der gemeinsamen Anlage:
- Kunden müssen andere Nutzer respektieren und Störungen vermeiden.
- Gemeinschaftsbereiche wie Parkplätze, Korridore und Ladezonen dürfen nur vorübergehend genutzt und nicht blockiert werden.
3.11 Verantwortung für gelagerte Gegen-stände:
- Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit, den Zustand und die Versicherung seiner gelagerten Gegenstände. BOXLY überwacht oder inspiziert die Inhalte der Boxen nicht.
- Gelagerte Gegenstände müssen den Vorschriften in Abschnitt 3.7 (Verbotene Gegenstände) entsprechen.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass gelagerte Gegenstände ordnungsgemäss verpackt sind, um Schäden, Kontaminationen oder Schädlingsbefall zu vermeiden.
3.12 Inspektionsrechte von BOXLY:
- BOXLY behält sich das Recht vor, die Box ohne vorherige Ankündigung zu inspizieren, wenn ein Verdacht auf Verstösse gegen diese AGB oder gesetzliche Verpflichtungen besteht.
- Werden verbotene Gegenstände oder unsichere Zustände entdeckt, kann BOXLY die Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen und den Vertrag kündigen.
3.13 Nutzung von Stromanschlüssen (falls vorhanden):
- Die Nutzung von Stromanschlüssen innerhalb der Anlage bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch BOXLY.
- Der Kunde darf keine Geräte installieren oder anschliessen, ohne dazu berechtigt zu sein.
- In Ausnahmefällen kann BOXLY dem Kunden Strom für spezifische Zwecke bereitstellen. Der Stromverbrauch wird quartalsweise basierend auf dem Verbrauch berechnet. BOXLY behält sich das Recht vor, die Stromversorgung nach vorheriger Mitteilung einzustellen und übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen oder Störungen.
3.14 Untervermietung:
- Untervermietung oder die gemeinsame Nutzung der Box mit Dritten ist strikt verboten.
- Der Kunde kann temporären Zugang über die BOXLY-App an vertrauenswürdige Personen (z.B. Familienmitglieder, Umzugshelfer) gewähren, bleibt jedoch vollständig verantwortlich für deren Handlungen.
3.15 Änderungen an der Box:
- Der Kunde darf an der Box keine Änderungen vornehmen, einschliesslich Bohren, Streichen oder dem Anbringen von Befestigungen.
- Unbefugte Änderungen werden von BOXLY auf Kosten des Kunden rückgängig gemacht.
3.16 Brandschutz- und Rauchvorschriften:
- Rauchen ist in der gesamten Anlage, einschliesslich Eingängen, Korridoren und Lagerbereichen, verboten.
- Feuerlöscher und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit zugänglich und frei von Hindernissen sein.
- Kunden haften für Schäden, die durch Verstösse gegen die Brandschutzregeln verursacht werden.
3.17 Abfallentsorgung:
- Kunden sind verpflichtet, sämtlichen Abfall und Verpackungsmaterialien aus der Anlage zu entfernen.
- Zurückgelassener Abfall in der Box oder in Gemeinschaftsbereichen wird von BOXLY auf Kosten des Kunden entfernt.
3.18 Verbot von gefährlichen Aktivitäten:
- Tätigkeiten, die eine Gefahr für die Anlage, andere Kunden oder das BOXLY-Personal darstellen, sind strikt verboten.
- Beispiele: Lagerung entzündlicher Gegenstände, absichtliche Beschädigungen oder der Betrieb gefährlicher Geräte.
3.19 Verlagerung von Gegenständen durch BOXLY:
- BOXLY behält sich das Recht vor, Gegenstände, die ausserhalb der zugewiesenen Box oder in nicht autorisierten Bereichen gelagert werden, zu verlagern. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- BOXLY übernimmt keine Haftung für Schäden, die während solcher Verlagerungen
4. Mietgebühren, Kautionen und Zahlungsbedingungen
4.1 Flexible Mietzeiträume; flexible Start- und Enddaten:
- BOXLY bietet flexible Mietvereinbarungen, die es Kunden ermöglichen, ihre Miete an jedem Kalendertag zu beginnen oder zu beenden.
- Kunden können die Box für beliebig kurze oder lange Zeiträume mieten.
- Die Mindestmietdauer beträgt sieben (7) Tage, unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Nutzung.
4.2 Anfangszahlungen:
Zu Beginn des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, im Voraus zu zahlen:
- Mietgebühren für einen (1) vollen Monat.
- Eine Kaution, die einem (1) Monat Mietgebühren entspricht.
Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden, unbezahlte Gebühren oder Verstösse gegen diese AGB.
4.3 Mietgebühren und Rabatte:
- Standard-Mietgebühren werden monatlich berechnet, jedoch für kürzere oder mittelfristige Mietzeiträume anteilig angepasst (siehe Neuabrechnung der Mietgebühren bei Kündigung).
- Aktuelle Mietpreise sind auf der BOXLY-Website oder auf Anfrage verfügbar.
- Rabatte:
- 5 % Rabatt für eine Vorauszahlung von 3 Monaten.
- 10 % Rabatt für eine Vorauszahlung von 6 Monaten.
- 15 % Rabatt für eine Vorauszahlung von 12 Monaten.
- Diese Rabatte gelten nur für die Standard-Mietpreise und können unbegrenzt oft verlängert werden.
- Sonderrabatte können verfügbar sein, z. B. ein Rabatt für den ersten Mietmonat. Diese gelten jedoch nur für neue Mietverträge.
- BOXLY behält sich das Recht vor, die Rabattbedingungen jederzeit zu ändern.
4.4 Berechnung der Mietgebühren:
- Mietgebühren nach Volumen: Die Mietgebühren werden basierend auf dem Volumen der ausgewählten Boxenkategorie berechnet. Jede Kategorie definiert sich durch ein Mindest- (xx.xxx m³) und ein Höchstvolumen (yy.yyy m³). Jede Einheit wurde entsprechend ihrem Lagervolumen einer bestimmten Kategorie zugeordnet.
- Flächenangabe: BOXLY gibt auch eine ungefähre Flächenangabe (zz.zz m²) für jede Boxenkategorie an. Diese ergibt sich aus der Division des Boxenvolumens durch die Höhe.
- Höhenvariationen: Die Boxenhöhe kann aufgrund baulicher Anforderungen, wie einem Mindestabstand von 10 cm zur Decke oder Hindernissen wie Rohrleitungen, variieren.
- Standardisierte Preise: BOXLY bietet standardisierte Preise für jede Volumenkategorie an, die auf der Website veröffentlicht oder auf Anfrage verfügbar sind.
- Messabweichung: Trotz sorgfältiger Messung können Abweichungen von bis zu 2 % auftreten.
4.5 Mehrwertsteuerbefreiung für Privatkunden:
- Die Miete von Lagerraum für den privaten Gebrauch ist gemäss den geltenden schweizerischen Steuergesetzen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit.
- Diese Befreiung gilt nicht für zusätzliche Dienstleistungen oder gewerbliche Kunden, die einer MwSt.-Pflicht unterliegen können.
- BOXLY stellt Rechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen aus und informiert den Kunden bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen.
4.6 Preisänderungen:
- BOXLY behält sich das Recht vor, Mietgebühren und andere Entgelte an veränderte Betriebskosten oder Marktbedingungen anzupassen.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und gelten für den nächsten Abrechnungszyklus.
4.7 Neuabrechnung der Mietgebühren bei Kündigung:
- Kurz- oder mitte-Monat Kündigungen: Bei Beendigung eines Mietvertrags vor Ablauf des vorausgezahlten Monats wird die Mietgebühr basierend auf den tatsächlich genutzten Tagen neu berechnet.
- Der tägliche Satz ergibt sich aus der Division der monatlichen Mietgebühr durch dreissig (30).
- Unverbrauchte Beträge werden dem Kunden zurückerstattet.
- Mindestnutzungsgebühr: Die Mindestgebühr für die Nutzung beträgt den Gegenwert von sieben (7) Tagen Miete, selbst wenn der Kunde die Box kürzer nutzt.
4.8 Kaution:
- Kautionsbetrag: Kunden müssen eine Kaution in Höhe von einem (1) Monat Mietgebühren bei Vertragsbeginn hinterlegen.
- Zweck der Kaution: Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden, ausstehenden Zahlungen oder Vertragsverstössen.
- Rückerstattung der Kaution: BOXLY erstattet die Kaution innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsbeendigung, sofern:
- Die Box leer, sauber und unbeschädigt zurückgegeben wurde.
- Alle ausstehenden Gebühren oder Kosten beglichen wurden.
- Keine Verzinsung: Die Kaution wird ohne Zinsen zurückerstattet.
- Abzüge: BOXLY kann Kosten für Reinigung, Reparaturen oder Entsorgung von Gegenständen von der Kaution abziehen.
4.9 Zusatzgebühren:
BOXLY kann zusätzliche Gebühren erheben, darunter:
- Reinigungskosten, wenn die Box in einem unzufriedenen Zustand zurückgegeben wird.
- Reparaturkosten für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Entsorgungskosten für Gegenstände, die in der Box oder an anderen Orten der Anlage zurückgelassen werden.
- Gebühren für ungesammelte Pakete an Paketstationen oder Gegenstände, die in Boxen zurückgelassen wurden.
- Bearbeitungsgebühren für verlorene, gestohlene oder ersetzte Zugangsdaten.
4.10 Sondergebühren für schwere Gegenstände:
- Kunden, die schwere Gegenstände lagern, die zusätzlichen Aufwand erfordern oder die Gewichtsbeschränkungen der Anlage überschreiten, können Sondergebühren entstehen.
- BOXLY behält sich das Recht vor, diese Gebühren basierend auf den zusätzlichen Kosten zu bewerten und in Rechnung zu stellen.
- Diese Gebühren werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt.
4.11 Zahlungskonditionen:
- Vorauszahlung: Mietgebühren und die Kaution müssen vor der Nutzung der Box oder der Paketstation im Voraus bezahlt werden.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden: BOXLY akzeptiert Zahlungen per Kreditkarte, Banküberweisung oder andere von BOXLY spezifizierte Methoden. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Monatliche Zahlungen: Standard-Mietgebühren werden monatlich berechnet.
- Zahlungsfristen: Zahlungen sind bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum fällig.
4.12 Zahlungsverzug:
- Zahlungen, die nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingehen, unterliegen einer Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung.
- BOXLY behält sich das Recht vor, den Zugang zur Box bis zur Begleichung ausstehender Zahlungen zu beschränken.
- Nach zwei Mahnungen können unbezahlte Gebühren an ein Inkassobüro weitergeleitet werden, und der Kunde trägt die zusätzlichen Inkassokosten.
4.13 Behandlung von Überzahlungen:
- Rückerstattung von Überzahlungen: Jede Überzahlung wird innerhalb von 15 Tagen zurückerstattet oder auf Wunsch des Kunden auf dessen Konto gutgeschrieben.
- Verwendung von Guthaben: Überzahlungen können für zukünftige Rechnungen oder offene Beträge verwendet werden, sofern der Kunde dies beantragt.
5. Paketstation Dienst-leistungen
5.1 Allgemeine Bedingungen:
- BOXLY stellt Paketstationen für registrierte Kunden bereit, um Pakete zu empfangen und zu versenden.
- Der Zugang zur Paketstation erfolgt über die BOXLY-App oder andere von BOXLY genehmigte Methoden.
- Die Nutzung der Paketstation ist nur für legale und zulässige Zwecke BOXLY behält sich das Recht vor, Kunden bei Missbrauch oder Verstössen den Zugang zu entziehen.
- Kunden können Pakete über die BOXLY-Plattform verwalten, einschliesslich der Sendungsverfolgung, Abholung und Rücksendung.
5.2 Empfang von Paketen:
- Kunden können Pakete an, die von BOXLY bereitgestellte Paketstation-Adresse senden lassen.
- Pakete müssen korrekt mit dem vollständigen Namen des Kunden und der entsprechenden Paketstation-Adresse adressiert sein.
- BOXLY ist nicht verantwortlich für falsch adressierte Pakete, unlesbare Kennzeichnungen oder Pakete, die den Spezifikationen nicht entsprechen.
- Falsch adressierte Pakete können abgelehnt oder an den Absender zurückgesandt werden.
5.3 Abholung von Paketen:
- Der Kunde wird per Benachrichtigung (z.B. E-Mail oder App-Benachrichtigung) über eingegangene Pakete informiert.
- Pakete müssen innerhalb von 7 Kalendertagen abgeholt werden. Nicht abgeholte Pakete können an den Absender zurückgeschickt werden oder es fallen Lagergebühren an.
- Zugang: Der Zugang zu den Paketstationen erfolgt über die BOXLY-App, FOBs oder andere sichere Zugangsmethoden.
5.4 Versand von Paketen:
- BOXLY bietet Kunden die Möglichkeit, Pakete direkt über die Paketstationen zu versenden.
- Kunden sind verantwortlich für:
- Die ordnungsgemässe Verpackung der Pakete.
- Die Einhaltung der Versandrichtlinien der ausgewählten Logistikdienstleister.
- Die korrekte Adressierung und Kennzeichnung der Pakete.
- BOXLY arbeitet mit Drittanbietern (z. B. Swiss Post, DHL) zusammen und haftet nicht für Verzögerungen oder Verluste, die durch diese Anbieter verursacht werden.
5.5 Verbotene Gegenstände:
- Die folgenden Gegenstände dürfen nicht über die BOXLY-Paketstationen versendet oder empfangen werden:
- Gefährliche Materialien wie Chemikalien, Sprengstoffe oder radioaktive Stoffe.
- Lebensmittel oder verderbliche Waren, die während der Lagerung beschädigt werden können.
- Illegale Gegenstände, einschliesslich gefälschter Produkte oder gestohlener Waren.
- Gegenstände mit besonderen Lageranforderungen, die BOXLY nicht erfüllen kann.
- Pakete, die gegen diese Vorschriften verstossen, können abgelehnt, beschlagnahmt oder auf Kosten des Kunden entfernt werden.
5.6 Zusatzgebühren für Paketstation-Dienste:
- BOXLY kann Zusatzgebühren für die Nutzung der Paketstationen erheben, darunter:
- Gebühren für übergrosse oder übergewichtige Pakete.
- Lagergebühren für Pakete, die länger als 7 Tage in der Station verbleiben.
- Bearbeitungsgebühren für falsch adressierte oder nicht abgeholte Pakete.
- Kunden werden über Zusatzgebühren vor der Berechnung informiert.
5.7 Haftungsausschluss für Paketstation-Dienste:
- BOXLY übernimmt keine Haftung für:
- Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die durch Drittanbieter oder unsachgemässe Handhabung durch den Absender verursacht werden.
- Pakete, die ohne korrekte Kennzeichnung oder ausserhalb der Geschäftszeiten geliefert werden.
- Verzögerungen bei der Zustellung oder Abholung von Paketen.
- Die Haftung von BOXLY für Pakete in der Station beschränkt sich auf den Zeitraum zwischen der physischen Einlagerung und der Abholung durch den Kunden.
5.8 Beendigung oder Einschränkung des Paketstation-Dienstes:
- BOXLY behält sich das Recht vor, die Paketstation-Dienste jederzeit einzuschränken oder einzustellen, insbesondere bei:
- Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen.
- Missbrauch oder wiederholter Nichtabholung von Paketen.
- Kunden werden über Änderungen oder Einschränkungen des Dienstes mit einer Frist von mindestens 30 Tagen informiert, es sei denn, ein dringender Anlass (z. B. Sicherheitsbedenken) erfordert eine sofortige Änderung.
6. Zugang zum Gebäude und zur gemieteten Box
6.1 Zugangskontrolle und Sicherheit:
- Der Zugang zu BOXLY-Anlagen und der gemieteten Lagerbox („Box“) erfolgt über die BOXLY-App, personalisierte Codes, Schlüsselanhänger (FOBs) oder andere sichere Methoden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
- Zugangs Badges (Noke FOBs), Codes und Schlüssel sind nicht übertragbar und müssen vom Kunden sicher aufbewahrt werden. Ein Verlust oder Diebstahl ist BOXLY sofort zu melden.
- Der Kunde muss alle Sicherheitsvorschriften von BOXLY einhalten, einschliesslich der Zugangsprotokolle und Anweisungen zur Bedienung von Türen und Schliesssystemen.
- Kunden müssen die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten gewährleisten und BOXLY sofort benachrichtigen, falls Zugangsdaten verloren gehen, gestohlen werden oder ein unbefugter Zugriff erfolgt.
- Der Kunde stimmt der Aufzeichnung und Speicherung von Videoüberwachungsaufnahmen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu.
6.2 Betriebszeiten der Anlage:
- Die Standardbetriebszeiten der Anlage sind täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr, einschliesslich Sonntagen und Feiertagen.
- Ein erweiterter Zugang rund um die Uhr (24/7) kann auf Anfrage und gegen eine zusätzliche Gebühr gewährt werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch BOXLY.
6.3 Regeln für das Betreten und Verlassen der Anlage:
- Kunden müssen sicherstellen, dass alle Türen und Tore nach dem Betreten oder Verlassen ordnungsgemäss geschlossen werden, um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Anlage allein betritt und alle Türen und Tore nach dem Betreten sichert. Etwaige Probleme sind BOXLY unverzüglich zu melden.
- Unbefugter Zugang oder das Mitbringen Dritter in die Anlage ohne Genehmigung von BOXLY ist untersagt.
6.4 Zugang für Dritte:
- Der Kunde kann vertrauenswürdigen Personen (z. B. Familienmitgliedern oder Umzugshelfern) vorübergehend Zugang über die BOXLY-App gewähren.
- Der Kunde bleibt vollständig verantwortlich dafür, dass diese Personen die Bestimmungen dieser AGB einhalten.
6.5 Einschränkungen beim Zugang:
BOXLY behält sich das Recht vor, den Zugang zur Anlage und zur Box in folgenden Fällen zu beschränken oder zu widerrufen:
- Zahlungsverzug bei Mietgebühren.
- Verstösse gegen diese AGB oder andere Umgangsregeln.
- Sicherheitsbedenken oder Notfälle, die einen eingeschränkten Zugang erfordern.
6.6 Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und Anlagen:
- Gemeinschaftsbereiche wie Korridore, Aufzüge, Ladezonen und Parkplätze müssen verantwortungsbewusst genutzt und von Hindernissen freigehalten werden.
- Von BOXLY bereitgestellte Geräte wie Transportwagen oder Rollkarren müssen sorgfältig verwendet und nach Gebrauch an die dafür vorgesehenen Orte zurückgebracht werden.
6.7 Gewichtsbeschränkungen und Sicherheitsvorgaben:
- Kunden müssen die Gewichtsbeschränkungen für Aufzüge, Böden und Lagerboxen einhalten, die von BOXLY vorgegeben sind.
- Der Transport schwerer Gegenstände muss mit Vorsicht erfolgen, um Schäden an der Anlage oder den Geräten zu vermeiden.
- BOXLY muss im Voraus über die geplante Lagerung aussergewöhnlich schwerer Gegenstände informiert werden, um eine ordnungsgemässe Handhabung und Lagerung sicherzustellen.
6.8 Nutzung von Notausgängen:
- Notausgänge dürfen ausschliesslich im Falle eines tatsächlichen Notfalls verwendet werden.
- Der Missbrauch von Notausgängen, einschliesslich des Blockierens oder Manipulierens, ist strengstens verboten und kann zu Geldbussen oder zur Kündigung des Mietvertrags führen.
6.9 Schäden und Meldepflichten:
- Der Kunde muss Schäden an der Infrastruktur der Anlage, den Sicherheitssystemen oder der Ausstattung sofort an BOXLY melden.
- Kunden haften für Reparaturkosten für Schäden, die durch ihr Handeln oder ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, einschliesslich Schäden an:
- Türen, Wänden oder Decken.
- Sicherheits- und Schutzausrüstung wie Feuerlöscher oder Alarme.
- Gemeinschaftsanlagen wie Aufzügen oder Transportwagen.
6.10 Zutrittsrecht von BOXLY:
Mitarbeiter von BOXLY können die gemietete Box in folgenden Fällen betreten:
- Zur Behebung von Notfällen, die eine Gefahr für Sicherheit, Eigentum oder gelagerte Gegenstände darstellen.
- Für Inspektionen im Zusammenhang mit vermuteten Verstössen gegen diese AGB oder geltendes Recht (z. B. Lagerung verbotener Gegenstände).
- Zur Durchführung von Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Modernisierungen der Anlage.
Soweit möglich, wird BOXLY den Kunden im Voraus über einen solchen Zutritt informieren, es sei denn, ein sofortiger Zutritt ist aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen erforderlich.
6.11 Verbot zusätzlicher Schlösser:
- Bei Boxen mit von BOXLY verwalteten Schliesssystemen ist es dem Kunden untersagt, zusätzliche Schlösser anzubringen.
- Nicht autorisierte Schlösser können von BOXLY auf Kosten des Kunden entfernt werden.
6.12 Verlust von Zugangsdaten:
- Im Falle von verlorenen oder gestohlenen Zugangsdaten muss der Kunde BOXLY sofort benachrichtigen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Ersatz für verlorene Zugangsdaten kann zusätzliche Gebühren verursachen, wie im BOXLY-Gebührenverzeichnis angegeben.
6.13 Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen:
- BOXLY-Anlagen sind mit Videoüberwachung und anderen Sicherheitsmassnahmen ausgestattet, um die Sicherheit der gelagerten Gegenstände und der Infrastruktur zu gewährleisten.
- Durch die Nutzung der Dienste von BOXLY stimmt der Kunde der Überwachung zu, sofern diese gemäss den Datenschutzgesetzen der Schweiz erfolgt.
6.14 Verhalten der Kunden in der Anlage:
- Kunden müssen sich jederzeit respektvoll und gemäss den Umgangsregeln verhalten.
- Verhaltensweisen, die andere Nutzer stören oder die Anlage beschädigen, können zu Zugangsbeschränkungen oder zur Kündigung des Vertrags führen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Mindestvertragslaufzeit:
- Die Mindestmietdauer für Self-Storage-Dienste beträgt sieben (7) Tage.
- Paketstation-Dienste werden auf Pay-per-Use-Basis oder im Rahmen separater Vereinbarungen ohne feste Mindestlaufzeit angeboten, sofern nicht anders angegeben.
7.2 Beginn des Vertrags:
- Der Mietvertrag beginnt an dem Datum, an dem der Zugang zur Lagerbox gewährt wird oder die Paketstation-Dienste erstmals genutzt werden.
- Kunden können ein flexibles Startdatum wählen, vorbehaltlich der Bestätigung durch BOXLY und der Verfügbarkeit der gewählten Lagerbox oder Dienstleistung.
7.3 Kündigung durch den Kunden:
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er die Kündigung über die BOXLY-Plattform oder schriftlich einreicht, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
Obwohl eine vorherige Kündigungsankündigung sehr geschätzt wird, ist keine vorherige Kündigungsfrist erforderlich.
- Die Lagerbox muss gemäss Abschnitt 2 geräumt, gereinigt und zurückgegeben werden.
- Kündigungsverfahren:
- Box leeren und reinigen: Stellen Sie sicher, dass die Box vollständig leer und sauber ist.
- Foto machen: Stellen Sie sich vor die offene Tür der Box und machen Sie ein Foto, das den leeren und sauberen Zustand der Box zeigt.
- Box verschliessen: Schliessen und verriegeln Sie die Tür ordnungsgemäss.
- Foto senden: Senden Sie das Foto per E-Mail an: info@boxly.ch.
- Sobald BOXLY das Foto erhalten und den Zustand der Box überprüft hat, endet die Miete offiziell.
- Wenn die Kündigung zum Ende eines vorausbezahlten Mietmonats erfolgt, ist keine Neuberechnung der Mietgebühr erforderlich.
- Bei einer Kündigung innerhalb eines vorausbezahlten Mietmonats wird die Mietgebühr basierend auf der Anzahl der genutzten Tage gemäss Abschnitt 4.7 neu berechnet.
7.4 Kündigung durch BOXLY:
BOXLY behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen, wenn:
- Mietgebühren oder andere Kosten trotz zwei (2) Mahnungen nicht bezahlt wurden.
- Ein Verstoss gegen diese AGB vorliegt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Lagerung verbotener Gegenstände, Beschädigung der Anlage oder unbefugte Nutzung der Dienstleistungen.
- Der Kunde gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstösst.
BOXLY kann den Vertrag ausserdem mit einer Frist von mindestens 14 Tagen aus betrieblichen Gründen kündigen, z. B. bei Schliessung der Anlage oder grösseren Renovierungen. In solchen Fällen unterstützt BOXLY den Kunden nach Möglichkeit bei der Verlagerung der gelagerten Gegenstände.
7.5 Verpflichtungen bei Vertragsbeendigung:
Der Kunde ist verpflichtet:
- Alle Gegenstände bis zum vereinbarten Kündigungsdatum aus der Lagerbox zu entfernen.
- Die Box gemäss Abschnitt 2 sauber und unbeschädigt zurückzulassen.
- Ausstehende Gebühren oder Kosten vor der Räumung der Box zu begleichen.
7.6 Zurückgelassene Gegenstände nach Vertragsende:
Wenn der Kunde die Box nicht räumt oder Pakete aus der Paketstation nicht bis zum Kündigungsdatum abholt, behält sich BOXLY das Recht vor:
- Die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen, zu verlagern oder zu entsorgen, nachdem eine Karenzzeit von sieben (7) Tagen abgelaufen ist.
- Die entstandenen Kosten von der Kaution des Kunden abzuziehen oder eine zusätzliche Rechnung auszustellen.
7.7 Neuberechnung und Rückerstattungen:
- Nach der Kündigung berechnet BOXLY die Mietgebühr für Self-Storage-Dienste basierend auf der tatsächlichen Anzahl der genutzten Miettagen im letzten Monat gemäss Abschnitt 4.7 neu.
- Rückerstattungen für ungenutzte Teile der vorausbezahlten Gebühren werden innerhalb von 15 Tagen nach der Kündigung bearbeitet, sofern die Box in akzeptablem Zustand geräumt wurde und alle Verpflichtungen erfüllt sind.
7.8 Rückerstattung der Kaution:
Die Kaution des Kunden wird innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsende zurückerstattet, abzüglich:
- Ausstehender Mietgebühren oder zusätz-licher Kosten.
- Reinigungs-, Reparatur- oder Entsorgungs-kosten für in der Box zurückgelassene Gegenstände.
Rückerstattungen erfolgen auf das vom Kunden angegebene Bankkonto (IBAN) oder über eine andere vereinbarte Methode.
7.9 Verlängerung der Vertragslaufzeit:
Wenn der Kunde die Box oder die Paketstation-Dienste nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer weiterhin nutzt, ohne den Vertrag formal zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch monatlich zu den gleichen Bedingungen.
7.10 Ausserordentliche Kündigung und höhere Gewalt:
- In Fällen von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen) behält sich BOXLY das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn die Anlage unsicher oder nicht nutzbar wird.
- In solchen Fällen werden dem Kunden Rückerstattungen für ungenutzte Teile der vorausbezahlten Gebühren gewährt, mit Ausnahme der Tage, an denen die Anlage vor der Kündigung zugänglich war.
7.11 Vorzeitige Zugangsbeschränkungen:
BOXLY kann den Zugang des Kunden zur Anlage oder zu den Diensten vor der offiziellen Kündigung einschränken, wenn:
- Ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder illegale Aktivitäten besteht.
- Sofortige Massnahmen erforderlich sind, um Schäden an der Anlage, anderen Nutzern oder Mitarbeitern von BOXLY zu verhindern.
8. Haftung von BOXLY
8.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung:
- BOXLY haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von BOXLY oder dessen autorisierten Vertretern verursacht wurden.
- Die Haftung von BOXLY ist auf den tatsächlichen Wert der beschädigten oder verlorenen Gegenstände begrenzt, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 2.000 pro Vorfall, es sei denn, der Kunde hat einen höheren Wert separat versichert.
8.2 Haftungsausschlüsse:
BOXLY haftet nicht für:
- Verluste, Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die durch die Nichteinhaltung dieser AGB durch den Kunden entstehen, einschliesslich unsachgemässer Lagerung oder Handhabung.
- Indirekte oder Folgeschäden, wie z.B. Einkommensverluste, emotionaler Stress oder Betriebs-unterbrechungen.
- Schäden, die durch externe Faktoren verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
- Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben).
- Höhere Gewalt (z.B. Krieg, behördliche Anordnungen, Pandemien).
- Handlungen Dritter (z.B. Diebstahl, Vandalismus).
8.3 Verantwortung des Kunden für gelagerte Gegenstände:
BOXLY überprüft oder überwacht den Inhalt von Lagerboxen oder Paketen nicht. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, die Sicherheit, Rechtmässigkeit und Einhaltung seiner gelagerten Gegenstände gemäss Abschnitt 3.7 und 5.5 (Verbotene Gegenstände) sicherzustellen.
8.4 Ausschlüsse für Umwelt- und Schädlings-schäden:
- BOXLY haftet nicht für Schäden, die durch Umweltfaktoren verursacht werden, wie z.B.:
- Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen oder Kondensation.
- Schädlingsbefall, einschliesslich Insekten oder Nagetiere.
- Kunden müssen geeignete Vorsichtsmassnahmen treffen, z.B. die Verwendung von luftdichten Verpackungen für empfindliche Gegenstände.
8.5 Haftung für technische oder betriebliche Ausfälle:
- BOXLY haftet nicht für Schäden, die durch vorübergehende Zugangsbeschränkungen, Geräteausfälle (z. B. Internet, Strom, Heizung) oder Betriebsstörungen (z.B. defekte Aufzüge, LKW-Rampen, Zugangstüren) entstehen, wenn diese durch Faktoren ausserhalb der Kontrolle von BOXLY verursacht werden, einschliesslich Stromausfälle oder technischer Fehler.
- Kunden können aufgrund solcher Unterbrechungen keine Entschädigung oder Mietminderungen verlangen.
8.6 Haftungsbeschränkung für Paketstation-Dienste:
- BOXLY ist nicht verantwortlich für:
- Verzögerungen oder Fehler, die durch Drittanbieter von Kurierdiensten verursacht werden.
- Verluste oder Schäden an Paketen, nachdem sie vom beauftragten Kurier abgeholt wurden oder die Abholfrist verstrichen ist.
- Kunden müssen sicherstellen, dass Pakete ordnungsgemäss verpackt, adressiert und gemäss Abschnitt 5.5 (Verbotene Pakete) regelkonform sind.
8.7 Pflicht des Kunden zur Schadensminderung:
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Schäden an seinen gelagerten Gegenständen oder Paketen zu verhindern oder zu minimieren. Dazu gehört:
- Sofortige Meldung von Problemen an BOXLY.
- Behebung von unsachgemässer Verpackung oder Lagerung.
8.8 Meldung von Vorfällen:
- Schäden oder Verluste müssen BOXLY sofort gemeldet werden.
- Verspätete Meldungen können dazu führen, dass BOXLY die Haftung für den Vorfall ablehnt.
8.9 Haftung für Schäden an der Anlage:
- BOXLY haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Anlage durch den Kunden entstehen, einschliesslich:
- Überladung der Lagerboxen über die zulässigen Gewichtsgrenzen hinaus.
- Unsachgemässe Verwendung von Aufzügen, Transportwagen oder anderen Geräten.
- Schäden an Wänden, Türen, Böden, Decken oder Sicherheitseinrichtungen.
- Reparaturkosten für solche Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.10 Optionale Versicherung:
- BOXLY bietet eine optionale Versicherung für gelagerte Gegenstände an. Kunden müssen den Wert der zu versichernde Gegenstände angeben und sicherstellen, dass die Versicherungsprämien rechtzeitig bezahlt werden.
- Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Kunde die Prämien nicht bezahlt oder gegen diese AGB verstösst.
8.11 Höhere Gewalt:
BOXLY haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verzögerungen, die durch Ereignisse ausserhalb seiner Kontrolle verursacht werden, einschliesslich:
- Naturkatastrophen.
- Terroranschläge oder Krieg.
- Regierungseinschränkungen oder behördliche Anordnungen.
8.12 Haftung für Zugangsbeschränkungen:
Vorübergehende Zugangsbeschränkungen zur Anlage oder zur Lagerbox aufgrund von Wartungsarbeiten, Notfällen oder Sicherheitsbedenken berechtigen den Kunden nicht zu Entschädigungen oder Mietminderungen.
8.13 Schlussendliche Haftungsbeschränkung:
Die Haftung von BOXLY ist strikt auf die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen beschränkt. Kunden, die einen höheren Schutz für ihre gelagerten Gegenstände benötigen, wird dringend empfohlen, eine private Versicherung abzuschliessen.
9. Versicherung und Verantwortung des Kunden
9.1 Verantwortung des Kunden für Versicherung:
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine gelagerten Gegenstände angemessen versichert sind, um Risiken wie Diebstahl, Feuer, Wasserschäden und andere potenzielle Gefahren abzudecken.
- BOXLY bietet keine automatische Versicherung für in seinen Anlagen gelagerte Gegenstände oder in den Paketstationen abgelegte Pakete an.
9.2 Optionale Versicherung über BOXLY:
- BOXLY bietet eine optionale Versicherung für gelagerte Gegenstände gegen eine zusätzliche Gebühr an.
- Kunden, die diese Versicherung erwerben möchten, müssen:
- Den Wert der gelagerten Gegenstände korrekt angeben.
- Die Versicherungsprämien im Voraus im Rahmen des Mietvertrags bezahlen.
9.3 Bedingungen für den Versicherungsschutz durch BOXLY:
- Die folgenden Bedingungen gelten für die optionale Versicherung von BOXLY:
- Der Versicherungsschutz ist auf den deklarierten Wert der Gegenstände begrenzt, bis zu einem in der Versicherungspolice festgelegten Höchstbetrag.
- Der Kunde muss die Lagerungsrichtlinien von BOXLY einhalten, einschliesslich ordnungsgemässer Verpackung und der Einhaltung der Vorschriften für verbotene Gegenstände (siehe Abschnitt 3.7).
- Schäden oder Verluste müssen unverzüglich und innerhalb des in der Versicherungspolice angegebenen Zeitrahmens an BOXLY gemeldet werden.
- BOXLY behält sich das Recht vor, Ansprüche abzulehnen, wenn:
- Die Schäden oder Verluste auf unsachgemässe Nutzung, Handhabung oder Lagerung durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Der angegebene Wert der Gegenstände als unrichtig oder betrügerisch festgestellt wird.
9.4 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz:
Die folgenden Gegenstände sind vom Versicherungsschutz durch BOXLY ausgeschlossen:
- Verbotene Gegenstände (gemäss Abschnitt 3.7).
- Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Kunstwerke und Antiquitäten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich deklariert und schriftlich von BOXLY genehmigt.
- Gegenstände, die durch externe Faktoren ausserhalb der Kontrolle von BOXLY beschädigt wurden, wie z. B. Naturkatastrophen oder Ereignisse höherer Gewalt.
9.5 Nachweis der Versicherungsdeckung:
- Kunden, die sich nicht für die Versicherung von BOXLY entscheiden, müssen auf Anfrage einen Nachweis über ihre private Versicherungsdeckung erbringen.
- Das Versäumnis, eine ausreichende Versicherung aufrechtzuerhalten, überträgt keine Haftung für Verluste oder Schäden auf BOXLY.
9.6 Schadensmeldungen für die BOXLY-Versicherung:
- Kunden, die die optionale Versicherung von BOXLY abgeschlossen haben, müssen folgende Schritte befolgen, um einen Schaden zu melden:
- Den Vorfall unverzüglich an BOXLY melden und eine detaillierte Beschreibung der Schäden oder Verluste bereitstellen.
- Unterstützende Dokumente einreichen, z. B. Fotos, Quittungen oder Rechnungen, um den Wert und den Zustand der gelagerten Gegenstände zu belegen.
- Vollständig mit BOXLY und dem Versicherungsanbieter bei der Untersuchung des Anspruchs kooperieren.
- Ansprüche, die nicht den Anforderungen der Police entsprechen oder unzureichende Dokumentation aufweisen, können abgelehnt werden.
9.7 Haftung ohne Versicherung:
- Kunden, die sich gegen eine Versicherung ihrer Gegenstände entscheiden, erkennen an, dass sie alle Risiken im Zusammenhang mit der Lagerung tragen, einschliesslich Diebstahl, Feuer und Wasserschäden.
- Die Haftung von BOXLY bleibt auf die in Abschnitt 8 beschriebenen Bedingungen beschränkt.
9.8 Versicherungsschutz für Paketstation-Dienste:
Gegenstände, die vorübergehend in den Paketstationen von BOXLY gelagert werden, sind nicht durch die optionale Versicherung von BOXLY abgedeckt. Kunden wird empfohlen, Pakete unabhängig über den Kurierdienst oder private Versicherungsanbieter zu versichern.
9.9 Änderungen der Versicherungs-bedingungen:
BOXLY behält sich das Recht vor, die Bedingungen und Konditionen seiner optionalen Versicherungsdienste jederzeit zu ändern. Kunden werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder über die BOXLY-Plattform über solche Änderungen informiert.
9.10 Verpflichtung des Kunden zur Aktuali-sierung der Versicherungsinformationen:
- Kunden müssen BOXLY unverzüglich über Änderungen ihrer Versicherungsbedürfnisse informieren, einschliesslich Aktualisierungen des Werts der gelagerten Gegenstände.
- Das Versäumnis, diese Informationen zu aktualisieren, kann die Gültigkeit des Versicherungsschutzes von BOXLY beeinträchtigen.
10. Nutzungsbedingungen für WLAN
10.1 Bereitstellung von WLAN-Diensten:
- BOXLY kann Kunden in bestimmten Anlagen WLAN (Wireless Local Area Network) als praktische Ergänzung während der Nutzung der BOXLY-Dienste bereitstellen.
- Der WLAN-Zugang wird kostenlos zur Verfügung gestellt und unterliegt den Bedingungen, die in diesem Abschnitt beschrieben sind.
10.2 Zweck der Nutzung:
- Das WLAN ist für die grundlegende Internetnutzung vorgesehen, wie z. B. den Zugriff auf die BOXLY-Plattform, die Verwaltung lagerbezogener Aufgaben oder die Kommunikation mit dem Kundenservice (z. B. per E-Mail, WhatsApp, Skype).
- Das WLAN darf nicht genutzt werden für:
- Illegale Aktivitäten, einschliesslich des Herunterladens oder Teilens von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne Genehmigung.
- Den Zugriff auf oder die Verbreitung von unangemessenen, anstössigen oder schädlichen Inhalten.
- Hacking, Spamming oder andere Aktivitäten, die das WLAN oder die Geräte anderer Nutzer stören könnten.
10.3 Zugang und Anmeldedaten:
- Der WLAN-Zugang erfolgt über einen sicheren Anmeldeprozess, und die Zugangsdaten werden von BOXLY auf Anfrage bereitgestellt.
- Die Anmeldedaten sind persönlich und dürfen nicht mit unbefugten Dritten geteilt werden.
10.4 Verantwortlichkeiten des Kunden:
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Gerät sicher ist und keine Malware, Viren oder andere Software enthält, die das WLAN-Netzwerk oder andere Nutzer schädigen könnte.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung des WLANs mit diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt.
10.5 Datensicherheit und Datenschutz:
- Obwohl BOXLY angemessene Massnahmen ergreift, um das WLAN-Netzwerk zu sichern, kann keine vollständige Schutzgarantie gegen unbefugten Zugriff, Datenabfang oder Sicherheitsverletzungen gewährleistet werden.
- Kunden wird empfohlen, keine sensiblen oder persönlichen Informationen über das WLAN zu übertragen, es sei denn, sie verwenden sichere Verbindungen (z. B. HTTPS, VPN).
- BOXLY haftet nicht für Verluste, Diebstahl oder unbefugten Zugriff auf Daten, die über das WLAN übertragen werden.
10.6 Überwachung und Nutzungs-beschränkungen:
- BOXLY behält sich das Recht vor, die WLAN-Nutzung zu überwachen, um die Netzwerksicherheit und die Einhaltung dieser AGB zu gewährleisten.
- Übermässige Bandbreitennutzung, Aktivitäten, die Netzstörungen verursachen, oder Verstösse gegen diese AGB können zur Aussetzung oder Beendigung des WLAN-Zugangs führen.
10.7 Haftung bei Missbrauch:
- Der Kunde ist voll verantwortlich für jeden Missbrauch des WLANs, einschliesslich Schäden, die BOXLY, anderen Nutzern oder Dritten durch seine Aktivitäten entstehen.
- BOXLY behält sich das Recht vor, die entstandenen Kosten aus einem solchen Missbrauch einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
10.8 Verfügbarkeit und Einschränkungen der WLAN-Dienste:
- WLAN-Dienste werden auf einer „wie verfügbar“-Basis bereitgestellt. BOXLY garantiert keinen ununterbrochenen Zugang, keine hohe Geschwindigkeit oder Kompatibilität mit allen Geräten.
- Vorübergehende Ausfälle können aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Problemen oder externen Faktoren ausserhalb der Kontrolle von BOXLY auftreten.
10.9 Verbotene Aktivitäten:
Die folgenden Aktivitäten sind bei der Nutzung des WLANs von BOXLY strikt untersagt:
- Unbefugter Zugriff auf andere Geräte oder Netzwerke.
- Verbreitung von Malware, Phishing-Versuchen oder betrügerischer Kommunikation.
- Jede Aktivität, die gegen schweizerisches Recht oder internationale Vorschriften verstösst.
10.10 Beendigung des WLAN-Zugangs:
BOXLY behält sich das Recht vor, den WLAN-Zugang ohne Vorankündigung zu beenden, wenn der Kunde gegen diese AGB verstösst oder sich an verbotenen Aktivitäten beteiligt.
10.11 Kundensupport für WLAN-Probleme:
BOXLY bietet einen begrenzten Kundensupport für WLAN-Probleme an, übernimmt jedoch keine Garantie für die Lösung gerätespezifischer Verbindungsprobleme.
10.12 Änderungen der WLAN-Bedingungen:
- BOXLY behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die WLAN-Nutzung jederzeit zu ändern. Änderungen werden über die BOXLY-Plattform oder andere geeignete Kanäle mitgeteilt.
- Die fortgesetzte Nutzung des WLANs gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
11. Datenschutz
11.1 Einhaltung der Datenschutzgesetze:
- BOXLY verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen der Schweiz und, sofern zutreffend, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Die Datenschutzrichtlinie von BOXLY, die auf der Website verfügbar ist, enthält weitere Informationen darüber, wie personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verwendet werden.
11.2 Erhebung personenbezogener Daten:
- BOXLY erhebt personenbezogene Daten von Kunden zu folgenden Zwecken:
- Verwaltung von Mietverträgen und Bereitstellung von BOXLY-Diensten.
- Kommunikation wichtiger Updates, Benachrichtigungen oder betrieblicher Änderungen.
- Gewährleistung der Sicherheit, einschliesslich Videoüberwachung und Zugangsprotokollen.
- Zu den gesammelten personenbezogenen Daten können unter anderem gehören:
- Name, Adresse und Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
- Zahlungsinformationen.
- Zugangsdaten für Lagerboxen und Paketstationen.
11.3 Verwendung personenbezogener Daten:
Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zwischen BOXLY und dem Kunden.
- Aufrechterhaltung der Sicherheit und des Schutzes der BOXLY-Anlagen.
- Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen.
11.4 Videoüberwachung und Sicherheits-protokolle:
- Die Anlagen von BOXLY sind mit Videoüberwachungssystemen und Zugangskontrollprotokollen ausgestattet, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Videoaufzeichnungen und Zugangsdaten werden sicher gespeichert und nur von autorisiertem Personal eingesehen.
- Diese Daten können verwendet werden, um Sicherheitsvorfälle oder Verstösse gegen die Einhaltung von Vorschriften zu untersuchen, und sie können bei Bedarf den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
11.5 Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte:
- BOXLY kann personenbezogene Daten für betriebliche Zwecke an vertrauenswürdige Dritte weitergeben, wie z.B.:
- Zahlungsdienstleister.
- Kurierdienste für die Paketabwicklung.
- IT-Dienstleister für das Plattformmanagement.
- BOXLY stellt sicher, dass Dritte strenge Datenschutzstandards einhalten und personenbezogene Daten nur für die vorgesehenen Zwecke verwenden.
- Personenbezogene Daten werden nicht an unbefugte Dritte für Marketingzwecke verkauft oder weitergegeben.
11.6 Rechte des Kunden:
Kunden haben folgende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten:
- Zugriff: Anfordern von Zugriff auf die von BOXLY gespeicherten personenbezogenen Daten.
- Berichtigung: Anfordern von Korrekturen ungenauer oder unvollständiger Daten.
- Löschung: Anfordern der Löschung personenbezogener Daten, sofern diese nicht mehr für vertragliche oder gesetzliche Zwecke benötigt werden.
- Einschränkung: Anfordern von Einschränkungen bei der Verarbeitung ihrer Daten unter bestimmten Umständen.
- Datenübertragbarkeit: Anfordern einer Kopie ihrer Daten in einem gängigen elektronischen Format.
- Widerspruch: Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten für Direktmarketingzwecke.
11.7 Antragsverfahren:
- Anträge bezüglich personenbezogener Daten können per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten (DPO) von BOXLY eingereicht werden.
- BOXLY wird auf Anfragen innerhalb von 30 Tagen reagieren, es sei denn, die Anfrage ist komplex und erfordert zusätzliche Zeit. In diesem Fall wird der Kunde informiert.
11.8 Aufbewahrungsfrist für Daten:
- Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung vertraglicher, betrieblicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
- Videoüberwachungsdaten werden in der Regel maximal 30 Tage aufbewahrt, es sei denn, sie werden für Untersuchungen benötigt.
11.9 Massnahmen zur Datensicherheit:
BOXLY setzt robuste technische und organisatorische Massnahmen ein, um personenbezogene Daten zu schützen, darunter:
- Verschlüsselung sensibler Daten.
- Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen.
- Einschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten auf autorisiertes Personal.
11.10 Benachrichtigung über Datenschutz-verletzungen:
Im Falle einer Datenschutzverletzung, die ein erhebliches Risiko für die Rechte des Kunden darstellt, wird BOXLY die betroffenen Kunden und die zuständigen Behörden umgehend gemäss den gesetzlichen Anforderungen benachrichtigen.
11.11 Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Mit Abschluss eines Vertrags mit BOXLY erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, wie in diesen AGB und der Datenschutzrichtlinie von BOXLY beschrieben.
11.12 Aktualisierungen der Datenschutz-richtlinie:
- BOXLY behält sich das Recht vor, seine Datenschutzpraktiken und Datenschutzrichtlinie zu aktualisieren, um Änderungen in der Gesetzgebung oder den betrieblichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
- Kunden werden über wesentliche Änderungen informiert, und die fortgesetzte Nutzung der BOXLY-Dienste gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Praktiken.
11.13 Kontakt für Datenschutzanfragen:
Kunden können Datenschutzanfragen an folgende Adresse richten:
BOXLY SelfStorage Group
Datenschutzbeauftragter
c/o BOXLY Kriens GmbH, Ringstrasse 23 CH-6010 Kriens (LU)
E-Mail: info@boxly.ch
12. Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen
12.1 Definition der Nichteinhaltung:
Die Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen umfasst unter anderem:
- Nichtzahlung von Mietgebühren oder anderen Kosten bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum.
- Verstösse gegen die Nutzungsregeln von BOXLY für die Anlage oder Lagerboxen, einschliesslich der Lagerung verbotener Gegenstände (siehe Abschnitt 3.4).
- Beschädigung von Anlagen, Geräten oder Eigentum anderer Nutzer.
- Missbrauch von Zugangsdaten oder unbefugtes Betreten der Anlage.
- Verstösse gegen Sicherheitsprotokolle, wie Manipulation von Feuer- oder Sicherheitssystemen.
- Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, einschliesslich der Lagerung oder Handhabung illegaler Güter.
12.2 Benachrichtigung über Nichteinhaltung:
- BOXLY wird den Kunden schriftlich oder über die BOXLY-Plattform benachrichtigen, sobald ein Verstoss gegen diese AGB festgestellt wird.
- Die Benachrichtigung enthält Details zum Verstoss, die erforderlichen Korrekturmassnahmen und eine Frist für die Behebung.
12.3 Sofortmassnahmen durch BOXLY:
Bei schwerwiegenden Verstössen, die eine unmittelbare Bedrohung für Sicherheit, Schutz oder rechtliche Verpflichtungen darstellen, behält sich BOXLY das Recht vor:
- Den Zugang des Kunden zur Anlage und zur Lagerbox ohne vorherige Ankündigung einzuschränken oder zu widerrufen.
- Gegenstände zu entfernen oder zu verlagern, die gegen diese AGB verstossen.
- Illegale Aktivitäten oder verbotene Gegenstände den zuständigen Behörden zu melden.
12.4 Gebühren und Strafen für Nicht-einhaltung:
- BOXLY kann zusätzliche Gebühren oder Strafen für die Nichteinhaltung erheben, darunter:
- Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Vertragsverstössen.
- Kosten für Reinigung, Reparaturen oder den Ersatz beschädigter Anlagen.
- Gebühren für die Entsorgung oder Verlagerung verbotener oder zurückgelassener Gegenstände.
- Rechtskosten und Inkassogebühren zur Eintreibung ausstehender Zahlungen.
- Alle Gebühren und Strafen werden dem Kunden in Rechnung gestellt und müssen innerhalb der angegebenen Frist bezahlt werden.
12.5 Pfandrecht auf gelagerte Gegenstände:
Anlage des Pfandrechts:
Der Kunde gewährt BOXLY ein Zurück-behaltungs-recht an allen in der gemieteten Lagerbox gelagerten Gegenständen gemäss Artikel 895 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) als Sicherheit für unbezahlte Gebühren, Strafen oder Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung des Kunden ergeben.
Recht auf Zurückbehaltung:
BOXLY kann dem Kunden den Zugang zur Lagerbox verweigern und die gelagerten Gegenstände zurückbehalten, bis alle ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind.
Benachrichtigung über Pfandrecht:
BOXLY wird den Kunden schriftlich über die Absicht informieren, das Pfandrecht durchzusetzen, einschliesslich des ausstehenden Betrags und einer Mindestfrist von 14 Tagen für die Zahlung.
Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen:
Wenn die Zahlung nicht bis zur Frist erfolgt, kann BOXLY:
- Die gelagerten Gegenstände verkaufen, um unbezahlte Gebühren und damit verbundene Kosten zu decken.
- Gegenstände entsorgen, die unverkäuflich oder von geringem Wert sind.
Der Erlös aus dem Verkauf deckt zuerst die ausstehenden Beträge, und ein Überschuss wird dem Kunden nach Abzug angemessener Kosten zurückerstattet.
Verbleibende Haftung des Kunden:
Wenn der Erlös aus dem Verkauf nicht den gesamten ausstehenden Betrag deckt, bleibt der Kunde für den Restbetrag haftbar.
Ausnahmen vom Pfandrecht:
Illegale, gefährliche oder verbotene Gegenstände sind vom Pfandrecht ausgeschlossen und können sofort ohne vorherige Benachrichtigung entsorgt werden (siehe Abschnitt 3.7).
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
BOXLY wird das Pfandrecht in Übereinstimmung mit den geltenden Schweizer Gesetzen durchsetzen.
12.6 Kündigung aufgrund von Nichtein-haltung:
- BOXLY behält sich das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen diese AGB vorliegen.
- In solchen Fällen muss der Kunde die Lagerbox räumen und die Gegenstände innerhalb der von BOXLY festgelegten Frist entfernen.
- BOXLY kann verbleibende Gegenstände auf Kosten des Kunden entsorgen oder verlagern, falls die Box nicht rechtzeitig geräumt wird.
12.7 Haftung für Schäden:
Der Kunde haftet vollständig für alle Schäden, die aus seiner Nichteinhaltung resultieren, einschliesslich:
- Reparaturen an Anlagen, Geräten oder Lagerboxen von BOXLY.
- Entschädigungen für Schäden am Eigentum anderer Nutzer, die durch das Handeln des Kunden verursacht wurden.
- Geldbussen oder Strafen, die BOXLY aufgrund eines Verstosses des Kunden gegen Schweizer Recht auferlegt werden.
12.8 Eintreibung ausstehender Zahlungen:
Im Falle von Zahlungsverzug behält sich BOXLY folgende Massnahmen vor:
- Ausstellung von bis zu zwei Mahnungen für überfällige Zahlungen, jeweils mit einer Verwaltungsgebühr von CHF 20.
- Aussetzung des Zugangs zur Lagerbox oder Paketstation, bis alle ausstehenden Zahlungen beglichen sind.
- Überweisung der ausstehenden Forderung an ein Inkassobüro, wobei zusätzliche Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
12.9 Inspektion und Entfernung nicht konformer Gegenstände:
- BOXLY behält sich das Recht vor, Lagerboxen oder Paketstationen bei Verdacht auf Verstösse gegen die AGB zu inspizieren.
- Verbotene oder nicht konforme Gegenstände können entfernt, entsorgt oder den Behörden gemeldet werden, wobei alle damit verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
12.10 Verpflichtung des Kunden zur Behebung von Nichteinhaltung:
Der Kunde ist verpflichtet, nach Benachrichtigung über einen Verstoss sofortige Korrekturmassnahmen zu ergreifen, darunter:
- Zahlung ausstehender Gebühren oder Kosten.
- Entfernung verbotener oder unsachgemäss gelagerter Gegenstände.
- Reparatur oder Entschädigung für Schäden, die durch sein Handeln verursacht wurden.
12.11 Streitigkeiten über Nichteinhaltung:
- Im Falle einer Streitigkeit über eine angebliche Nichteinhaltung kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung einen schriftlichen Einspruch bei BOXLY einlegen.
- BOXLY wird den Einspruch prüfen und eine schriftliche Antwort geben. Falls keine Einigung erzielt wird, kann die Angelegenheit gemäss Abschnitt 14 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) einer Mediation oder einem Gerichtsverfahren zugeführt werden.
12.12 Recht zur Änderung der Bedingungen bei Nichteinhaltung:
BOXLY behält sich das Recht vor, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen strengere Bedingungen oder Einschränkungen für die zukünftige Nutzung seiner Dienste durch den Kunden zu verhängen.
13. Verbrauchersrechte
13.1 Anwendbarkeit von Verbraucherschutz-gesetzen:
- Kunden, die die Dienste von BOXLY für persönliche Zwecke nutzen, haben Anspruch auf alle Schutzmassnahmen, die durch die schweizerischen Verbraucherschutzgesetze gewährleistet werden.
- Dieser Schutz umfasst unter anderem Rechte in Bezug auf Rückerstattungen, Kündigungen, Transparenz in Verträgen und die Qualität der Dienstleistungen.
13.2 Recht auf Rückerstattungen:
- BOXLY wird gesetzliche Rückerstattungsrechte anerkennen, wo dies zutrifft, einschliesslich der folgenden Fälle:
- Wenn im Voraus bezahlte Dienste aufgrund eines Versäumnisses von BOXLY oder der Schliessung einer Anlage nicht erbracht werden.
- Wenn Überzahlungen festgestellt und verifiziert werden.
- Rückerstattungen werden innerhalb von 15 Tagen nach Genehmigung bearbeitet und über die bevorzugte Zahlungsmethode des Kunden ausgezahlt.
13.3 Recht auf Kündigung:
- Allgemeines Kündigungsrecht:
Kunden können ihren Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist kündigen, sofern der Dienst noch nicht begonnen hat, wie unten beschrieben:
- Für Reservierungen, die aus der Ferne vorgenommen wurden (z. B. online), beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Datum der Reservierung.
- Kündigungen müssen innerhalb der Widerrufsfrist schriftlich oder über die BOXLY-Plattform eingereicht werden.
- Ausnahmen vom Kündigungsrecht:
Das Kündigungsrecht gilt nicht in folgenden Fällen:
- Sobald der Kunde Zugriff auf die Lagerbox hatte oder die Dienstleistung begonnen hat (z. B. durch das Einlagern von Gegenständen in der Box).
- Für Reservierungen, die vor Ort in einer BOXLY-Anlage vorgenommen wurden, wo der Vertrag persönlich abgeschlossen wird.
- Teilweise Kündigungspolitik:
Bei Kündigungen nach der Buchung, aber vor dem Zugang zur Box oder der Nutzung des Dienstes wird BOXLY:
- Vorausbezahlte Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Reservierung zurückerstatten.
- Die Verwaltungsgebühr wird im Gebührenverzeichnis angegeben.
- Erklärung des Kunden zur Einwilligung:
Durch die Reservierung einer Lagerbox stimmt der Kunde Folgendem zu:
„Ich stimme dem sofortigen Beginn des Lagerdienstes zu und verstehe, dass dies mein gesetzliches Widerrufsrecht aufhebt, sobald der Dienst begonnen hat.“
13.4 Mängel an Dienstleistungen:
Im Falle von mangelhaften Dienstleistungen, einschliesslich nicht funktionierender Anlagen oder Geräte, wird BOXLY:
- Den Mangel unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden beheben.
- Eine angemessene Reduzierung der Gebühren für den Zeitraum anbieten, in dem der Mangel bestand, sofern das Problem die Nutzung des Dienstes durch den Kunden erheblich beeinträchtigt hat.
13.5 Recht auf transparente Preise und Bedingungen:
- BOXLY stellt sicher, dass alle Gebühren, Kosten und Bedingungen vor Vertragsabschluss transparent mitgeteilt werden.
- Änderungen an Preisen oder Bedingungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt, wie in Abschnitt 8.7 beschrieben.
13.6 Recht auf Streitbeilegung:
- Kunden haben das Recht, Streitigkeiten oder Beschwerden über die Dienste von BOXLY über die offiziellen Kundensupport-Kanäle zu melden.
- Falls keine Lösung gefunden wird, können Kunden die Angelegenheit zur Mediation eskalieren oder rechtliche Schritte gemäss Abschnitt 15.1 einleiten.
13.7 Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften:
- Für Verträge, die aus der Ferne abgeschlossen wurden (z. B. Online-Buchungen), kann das schweizerische Recht eine Widerrufsfrist vorsehen, innerhalb derer der Kunde den Vertrag ohne Strafe kündigen kann.
- Kunden werden zum Zeitpunkt der Buchung über etwaige anwendbare Widerrufsfristen informiert.
13.8 Recht auf Datenschutz:
- Kunden haben Anspruch auf den vollständigen Schutz ihrer personenbezogenen Daten gemäss den schweizerischen Datenschutzgesetzen und der Datenschutzrichtlinie von BOXLY (siehe Abschnitt 12).
- Kunden können jederzeit den Zugriff, die Berichtigung oder die Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen.
13.9 Recht auf faire Behandlung:
BOXLY verpflichtet sich, alle Kunden fair und gleichberechtigt zu behandeln und sicherzustellen, dass kein Kunde diskriminierenden Praktiken oder ungerechter Behandlung ausgesetzt wird.
13.10 Recht auf Widerruf der Einwilligung für Marketing:
- Kunden können ihre Einwilligung für Marketingkommunikation jederzeit widerrufen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre vertragliche Beziehung zu BOXLY hat.
- Anfragen zum Opt-out von Marketingkommunikation können über die BOXLY-Plattform oder die Kundensupport-Kanäle eingereicht werden.
13.11 Informationen zu Verbraucherrechten:
- BOXLY stellt Kunden Informationen über ihre gesetzlichen Rechte in diesen AGB und über zusätzliche Ressourcen auf der BOXLY-Website zur Verfügung.
Fragen oder Bedenken zu Verbraucherrechten können an das Kundensupport-Team von BOXLY gerichtet werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen dem schweizerischen Recht.
- Der ausschliessliche Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder im Zusammenhang damit ergeben, ist das zuständige Gericht in Luzern, Schweiz, sofern nicht durch geltende Verbraucherschutzgesetze anders vorgeschrieben.
14.2 Sprachregelung:
Diese AGB werden in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten gilt die deutsche Version als massgeblich, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
14.3 Gesamte Vereinbarung:
- Diese AGB, zusammen mit allen ergänzenden Vereinbarungen oder Richtlinien, auf die hierin verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen BOXLY und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Dienste von BOXLY dar.
- Alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, werden durch diese AGB ersetzt.
14.4 Salvatorische Klausel:
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig.
- Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen Absichten der Parteien so nahe wie möglich kommt.
14.5 Kein Verzicht:
Das Versäumnis von BOXLY, eine Bestimmung dieser AGB zu einem beliebigen Zeitpunkt durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung in Zukunft durchzusetzen.
14.6 Übertragung von Rechten und Pflichten:
- Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesen AGB nicht übertragen oder abtreten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BOXLY.
- BOXLY behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB an eine andere juristische Person zu übertragen, vorausgesetzt, dass die Rechte des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
14.7 Dienste von Drittanbietern:
- BOXLY kann mit Drittanbietern zusammenarbeiten, um bestimmte Dienste anzubieten (z. B. Kurierdienste, Zahlungsabwicklung).
- BOXLY ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen dieser Drittanbieter, wird jedoch Kunden bei der Lösung von Problemen nach Möglichkeit unterstützen.
14.8 Feedback und Streitbeilegung:
- BOXLY schätzt Kundenfeedback und ermutigt Kunden, Bedenken oder Beschwerden über die vorgesehenen Kundensupport-Kanäle zu melden.
- Streitigkeiten, die nicht über den Kundensupport gelöst werden können, können zur Mediation eskaliert oder gemäss Abschnitt 14.1 rechtlich geklärt werden.
14.9 Kommunikation und Benachrichtigungen:
- BOXLY kommuniziert hauptsächlich per E-Mail oder über Benachrichtigungen auf der BOXLY-Plattform mit den Kunden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass seine Kontaktdaten aktuell und korrekt sind.
- Alle Mitteilungen, Anfragen oder Nachrichten an BOXLY müssen über E-mail oder die auf der BOXLY-Plattform bereitgestellten Kontaktdaten gesendet werden.
- Der Kunde muss BOXLY unverzüglich schriftlich über Änderungen seiner Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse informieren.
- Bis aktualisierte Informationen vorliegen, kann BOXLY Mitteilungen an die zuletzt bekannten Adress- oder Kontaktdaten senden.
14.10 Höhere Gewalt:
- BOXLY haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB, die durch Ereignisse ausserhalb seiner zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
- Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen).
- Terroranschläge oder Krieg.
- Behördliche Einschränkungen oder Anordnungen.
- Technische Ausfälle oder Stromausfälle.
- In solchen Fällen wird BOXLY angemessene Massnahmen ergreifen, um die Dienste so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, und die Kunden über erwartete Verzögerungen oder Unterbrechungen informieren.
15. Nachhaltigkeit
15.1 Nachhaltigkeit und Umwelt-verantwortung:
- BOXLY verpflichtet sich zu nachhaltigen Praktiken, einschliesslich der Nutzung energieeffizienter Anlagen und Massnahmen zur Abfallreduzierung.
- Kunden werden ermutigt, Abfälle zu minimieren und unerwünschte Gegenstände verantwortungsvoll gemäss den Richtlinien von BOXLY zu entsorgen.
16. Mehrwertsteuer (MwSt.)
16.1 Mehrwertsteuerbefreiung für Privatkunden:
- Die Miete von Lagerraum für den privaten Gebrauch ist gemäss den geltenden schweizerischen Steuergesetzen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit.
- Diese Befreiung gilt nicht für zusätzliche Dienstleistungen oder gewerbliche Kunden, die einer MwSt.-Pflicht unterliegen können.
- BOXLY stellt Rechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen aus und informiert den Kunden bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen.
Miete Jetzt deinen Lagerraum auf
BOxly Self-Storage
Kontaktiere uns, wenn es Fragen gibt
Freundlich, Flexibel und Hilfsbereit
BOXLY - wir sind für dich da
Kontakt Information
- Telefon: +41 41 5253231
- E-Mail: info@boxly.ch
- Post Adresse: Ringstrasse 23, 6010 Kriens (LU)
WEITERE INFORMATIONEN: