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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB - Boxly GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) zum Selfstorage Vertrag /
Version 1.2 September 2023
1.GEGENSTAND DES VERTRAGS
A. BOXLY GmbH, Obergrundstrasse 61, 6003 Luzern (nachfolgend „BOXLY“) stellt ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) unter dem Selfstorage Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) für einen vereinbarten Zeitraum und gegen Zahlung gemäss den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) einen geschlossenen Lagerraum (nachfolgend „Box“) für Gegenstände und persönliche Wertsachen zur Verfügung.
B. Diese AGBs sind Bestandteil des Selfstorage Vertrages und der Kunde ist verpflichtet, diesen AGBs sowie Zusatzvereinbarungen von BOXLY nachzukommen. Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Aufwendungen, welche infolge Verletzung des Selfstorage Vertrages und diesen AGBs) bei BOXLY oder Dritten anfallen.
C. Dieser Vertrag kann auf keinen Fall einem Hinterlegungsvertrag (gemäss Art. 472 ff. OR) gleichgesetzt werden, weil BOXLY hat keinerlei Verpflichtungen eines Aufbewahrens hat. BOXLY kennt weder Art, Anzahl, Beschaffenheit noch Wert der Gegenstände des Kunden, nimmt diese auch nicht entgegen und kann darum auch nicht für deren Rückgabe verantwortlich sein. Der Kunde lagert seine Gegenstände selbständig in der gemieteten Box, hat bei Erfüllung des Vertrages Zugang dazu und kann diese während der Öffnungszeiten aus der Box entfernen.
D. Dieser Vertrag kann auf keinen Fall einem gewerblichen Mietvertrag (gemäss Art. 253 ff. OR) gleichgesetzt werden. Die Box darf und kann nicht für die Ausführung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens genutzt werden. Der Kunde erklärt ausserdem, dass die Box für die Betreibung eines Geschäfts weder notwendig noch unerlässlich ist.
Die Box kann auf keinen Fall als Wohnraum oder als Aufenthaltsraum benutzt werden. Allfällige Vorschriften über Wohnräume finden keine Anwendung.
Dem Kunden ist es untersagt, in der Box seinen Wohnsitz, Geschäftssitz oder seine Zweigniederlassung rechtlich oder faktisch zu errichten und Werbeschilder, Anzeigen oder Leuchtschilder im Inneren oder Äusseren der Box anzubringen.
Jegliche Tätigkeit, abgesehen von der Lagerung von Gegenständen, deren Lagerung grundsätzlich innerhalb von Gebäuden erlaubt ist, ist strengstens untersagt.
E. Der vorliegende Selfstorage Vertrag gilt nicht als Safe-Vertrag, da das von BOXLY angebotene Sicherheitsniveau nicht dem eines Safes entspricht. BOXLY übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigungen der gelagerten Gegenstände und verlangt zwingend, dass der Kunde den Wert der gelagerten Gegenstände versichern lässt.
F. Diese AGBs und die aktuellen Zusatzvereinbarungen von BOXLY sind in der jeweils aktuellen Fassung gültig. BOXLY behält sich das Recht vor, diese AGBs und Zusatzvereinbarungen jederzeit anzupassen.
2. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE DER SELFSTORAGE BOX
A. Dem Kunden wird anlässlich des Vertragsabschlusses eine Box am vereinbarten Standort zugeteilt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine spezifische Box. Der Kunde hat die Box bei Übernahme zu kontrollieren und etwaige Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht, wird davon ausgegangen, dass die Box in unbeschädigtem und sauberen Zustand übernommen wurde.
B. Bei Vertragsabschluss wird der Kunde aufgefordert, seine Email-Adresse über ein Bestätigungslink zu verifizieren. Zudem wird ihm zur Bestätigung seiner Telefonnummer ein Link per SMS zugestellt. Der Kunde erhält erst nach Bestätigung seiner Email-Adresse und Telefonnummer Zugang zu seiner Box, vorausgesetzt die Zahlungsbedingungen sind erfüllt (siehe AGB 6).
C. Der Kunde ist verpflichtet, die Box spätestens am letzten Tag der Vertragsdauer in einwandfreiem Zustand, frei von jeglichen Gegenständen und Abfall sowie sauber zurückzugeben. Allfällige Schäden oder notwendige Reinigungs- oder Reparaturarbeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt immer erst nach Erfüllung dieser Bestimmung.
D. Hat der Kunde die Box am letzten Tag der Vertragsdauer nicht geräumt, behält sich BOXLY das Recht vor, die Box selbst zu räumen (siehe AGBs 11.D.). Ausserdem ist während einer Besetzung der Box nach Ablauf der Vertragsfrist eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr, erhöht um eine Vertragsstrafe von 10%, zu entrichten.
3. SELFSTORAGE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
A. Der Kunde benutzt ausschliesslich die vertraglich zugeteilte Box und kann weder in anderen Boxen, Räumen oder Flächen des Gebäudes und Areals Gegenstände lagern, noch die festgelegten Grenzen seiner Box überschreiten. Der Kunde darf die Räume, Wände, Trennvorrichtungen, Türen, elektrischen Leitungen sowie alle anderen Einrichtungsgegenstände von BOXLY keinesfalls verändern. Es ist ihm auch untersagt, allfällige in der Box vorhandenen Einrichtungsgegenstände oder sonstigen Gegenstände zu entfernen, zu beschädigen oder zu zweckentfremden. Der Kunde ist nicht berechtigt, in der Box Nägel einzuschlagen, Schrauben oder sonstige Befestigungsvorrichtungen anzubringen oder die Box von Innen oder Aussen zu bekleben.
B. Gestattet ist in der Box nur die Lagerung von Gegenständen. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, in seiner Box Arbeiten jeglicher Art durchzuführen und Maschinen oder andere Gegenstände aufzustellen, die einen elektrischen o.ä. Anschluss benötigen. Die Box darf weder als Wohnraum, Aufenthaltsraum, noch zur Ausübung irgendeiner Geschäftstätigkeit benutzt werden.
C. Es ist dem Kunden untersagt, die gemietete Box, das Gebäude oder das Gelände in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Kunden, Mieter, die Verwaltung, die Gebäudeeigentümer oder BOXLY, gestört oder beeinträchtigt werden oder werden könnten oder der Verkehr auf dem Gelände in irgendeiner Form behindert wird. Der Kunde achtet darauf, Türen, Durchgänge und Parkplätze nicht zu blockieren und darf die Gänge, Türen und Lifte nicht unnötig versperren.
Die Nutzung die allgemeinen Räume und Gegenstände ist zeitlich nur für das Aus- und Einladen erlaubt. Es dürfen nur die für BOXLY-Kunden zur Verfügung gestellten Parkplätze benutzt werden und diese sind zeitlich begrenzt nur für die das Aus- und Einladen zu benutzen. Die Anfahrt ist nur mit Fahrzeugen gestattet, die die Anforderungen der örtlichen Gegebenheit erfüllen.
D. Für die Benützung der Personen- und Warenaufzüge gelten die dort angebrachten Vorschriften, insbesondere die Belastungsvorschriften. Der Kunde hat zudem die zulässige Bodenbelastung einzuhalten.
E. Die An- und Auslieferung von Gegenständen hat sorgfältig zu erfolgen und darf nur an den dafür vorgesehen Orten durchgeführt werden. Verunreinigungen aus der An- und Auslieferung von Gegenständen hat der Kunde sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Entstandene Schäden sind BOXLY unverzüglich zu melden, die Behebung der Schäden geschieht auf Kosten des Kunden.
F. Der Kunde verpflichtet sich, die Box stets in einwandfreiem und sauberem Zustand zu halten. Er vermeidet es insbesondere, dort Gegenstände in einer Art zu lagern, welche die Box, das Gebäude oder die von anderen Kunden gelagerten Gegenstände beeinträchtigen könnten.
G. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich etwaige Schäden in oder an der Box oder im allgemeinen Raum an BOXLY zu melden.
H. Es ist ausdrücklich untersagt, folgendes zu lagern:
– gefährliche, toxische, reizende, leicht entzündbare und leicht brennbare, explosive, oxidierende, asbesthaltige, radioaktive oder ätzende Gegenstände, Stoffe und Substanzen (z.B. keine brennbaren Flüssigkeiten, Benzin, Flüssiggas, Gasflaschen, etc.)
– verderbliche, riechende oder feuchte Gegenstände und Substanzen
– Gegenstände, welche die Nutzung anderer Kunden beinträchtigen
– Munition und Waffen
– Wertsachen und Kunst (z.B. Schmuck, Geld, Postmarken, Uhren, Münzen, Medaillen, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen)
– Lebewesen jeglicher Art, dazu gehören tote oder lebende Tiere, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel
– alle Gegenstände, die gesetzlich vorgeschriebene Lagerbedingungen erfordern
– alle Gegenstände, deren Besitz gesetzlich verboten ist
I. Textilien, Mattrassen, Teppiche sowie ähnliche Gegenstände müssen luftdicht verpackt werden. Sollte dies nicht erfolgen, haftet der Kunde für alle dadurch entstandenen Schäden und deren Behebung (z.B. Mottenbefall).
J. Der Kunde bestätigt, von der Liste (3. H und I) mit den Gegenständen deren Lagerung verboten ist, Kenntnis genommen zu haben. Im Zweifel über die Art der gelagerten Gegenstände behält sich BOXLY das Recht vor, diese zu prüfen und hierfür die Box zu betreten, und wenn nötig, alle Gegenstände oder Substanzen zu beseitigen die eine Gefahr für den Ort oder die anwesenden Personen darstellen könnten.
K. Es ist strengstens untersagt im Bereich von BOXLY zu rauchen. Dazu gehören der Eingangsbreich, Parkplätze, Gänge, Lift und die Lagerboxen.
Der Kunde achtet darauf, die Funktion oder Zugänglichkeit aller Brandschutzanlagen, wie Rauchmelder, Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Alarmdruckknöpfe, Fluchtwege, etc. nicht zu blockieren. Allfällig vorhandene Feuer- oder Nottreppen sowie andere Notausgänge dürfen nur im Fall eines Brandes oder eines Notfalles benutzt werden. Der Zugang zu allen Notausgängen und Nottreppen muss jederzeit freigehalten werden. Lagerung jeglicher Art in den Fluchtwegen ist untersagt.
L. Das Hinterlassen oder Aufbewahren von jeglichem Abfall im und um das Gebäude ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Abfälle mitzunehmen und zu entsorgen. Das Entsorgen von hinterlassenem Abfall wird dem Kunden von BOXLY in Rechnung gestellt.
M. Die Nutzung allfälliger zur Verfügung gestellter Transportgeräte liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. BOXLY lehnt jede Haftung im Fall von Unfällen oder Beschädigung der eingelagerten Güter durch den Gebrauch dieser Transportgeräte ab.
N. BOXLY behält sich das Recht vor, unter Einhaltung einer Frist von sieben (7) Tagen nach Mitteilung an den Kunden, jedoch ohne Angabe von Gründen, dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine andere Box gleicher Grösse im gleichen Gebäude zuzuteilen. Die anfallenden Kosten für die Verlagerung der Gegenstände von einem Raum zum anderen trägt BOXLY.
4. ZUTRITT ZUM GEBÄUDE UND ZUR GEMIETETEN BOX
A. Der Kunde verpflichtet sich, alle von BOXLY vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen (wie z.B. Verhaltensregeln, Hinweisschilder, etc.) einzuhalten, insbesondere diejenigen, die den Zugang sowie die Öffnungs- und Schliesssysteme des Gebäudes und der Box betreffen. Der Kunde vergewissert sich beim Öffnen der Türen und Tore, dass er der Einzige ist, der das Gebäude betritt. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore hinter ihm richtig geschlossen werden. Bei allfälligen Problemen muss er BOXLY informieren.
B. Der Kunde ist ausschliesslich dazu berechtigt, die ihm zugewiesene Box zu nutzen.
BOXLY ist dazu berechtigt, Gegenstände, welche nicht in der Box gelagert werden, auf Kosten des Kunden entsorgen.
C. Jede Alarmauslösung aufgrund unkorrekten Verhaltens, welches den Einsatz einer Sicherheitsfirma, der Polizei oder der Feuerwehr zur Folge hat, wird dem Kunden in Rechnung gestellt, dieser Betrag ist mindestens CHF 200,- , dazu kommt jeder weitere Schaden.
D. Zugangskarten, Badges, Codes und/oder Schlüssel sind persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und meldet jeden Verlust oder Diebstahl BOXLY sofort.
E. Der Kunde ist verpflichtet, seine zugewiesene Box zu verschliessen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Bei nicht abgeschlossenen Boxen kann die Versicherungsleistung nicht gewährleistet werden (siehe AGBs 8). BOXLY ist nicht verpflichtet, eine offene Box abzuschliessen.
F. Zugang zum Gebäude und der Box hat ausschliesslich der Kunde. BOXLY ist aber berechtigt, in Gefahrensituationen (für den Kunden, BOXLY oder Dritte) sowie bei begründetem Verdacht auf Verletzung der Nutzungsbedingungen oder von Gesetzesbestimmungen die Box des Kunden zu betreten und bei Bedarf zur Abwendung einer Gefahr die Gegenstände in eine andere Box zu verlegen oder zu beseitigen. Zudem ist BOXLY nach vorheriger Ankündigung an den Kunden ausnahmsweise berechtigt, die Box des Kunden im Rahmen von Inspektionen, Instandhaltungsarbeiten oder Umbauten der Anlagen und der Box zu betreten.
G. Bei Boxen, die mit einem integrierten elektronischen Schloss ausgestattet sind, ist der er Kunde nicht berechtigt, Zusatzschlösser irgendeiner Art anzubringen. Bringt der Kunde trotzdem eigene Schlösser an, ist BOXLY jederzeit und ohne vorherige Verständigung des Kunden berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen und zu entsorgen.
5.VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
A. Die von BOXLY abgeschlossenen Verträge sind generell unbefristet, ausser es wird etwas anderes erwähnt. Bei Abschluss des Vertrages kann die Dauer der überlassenen Box festgelegt werden. Mindestmietdauer ist bei befristeten Verträgen 7 (sieben) Tage, bei unbefristeten einen (1) Monat.
B. Wird der Vertrag auf Ablauf der Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig gekündigt oder die Box nicht rechtzeitig geräumt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat.
C. Wird die Box eines befristeten Selfstorage Vertrages nicht rechtzeitig geräumt, so verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weitere Monat, eine weitere Woche (verlängerte Laufzeit, abhängig von der Mindestlaufzeit).
Der Kunde kann den Selfstorage Vertrag auf Ende der Mindestlaufzeit respektive der verlängerten Laufzeit kündigen, vorausgesetzt alle offenen Rechnungen sind beglichen und die Box wird auf Ende der Mindestlaufzeit respektive der verlängerten Laufzeit vollständig geräumt (siehe AGB 11).
D. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung des Selfstorage Vertrags beim unbefristeten Self-Storage Vertrag beiderseits jederzeit auf Ablauf der Mindestlauffrist beziehungsweise der verlängerten Laufzeit möglich. Beim befristeten Self-Storage Vertrag ist keine ordentliche Kündigung möglich.
E. Die ausserordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung ist in den AGB 11 geregelt. Sollte ausnahmsweise ein gesamter Standort oder ein Teil eines Standortes geschlossen werden, kann BOXLY auch vor Ablauf der Mindestlauffrist oder, bei befristeten Selfstorage Verträgen, vor Ablauf des Vertrages, mit einer Frist von zwei (2) Wochen den Vertrag kündigen. In der Regel würde in einem solchen Fall ein alternativer Standort angeboten werden.
6. GEBÜHR UND KAUTION
A. Die Überlassung der Box erfolgt gegen eine Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr sowie die Zahlungsmodalitäten werden bei Abschluss des Vertrages festgelegt.
B. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gebühr für einen befristeten Selfstorage Vertrag für die gesamte Vertragslaufzeit vollständig im Voraus zu zahlen.
Die Gebühr im unbefristeten Vertragsverhältnis mit oder ohne Mindestlaufzeit ist üblicherweise jeweils monatlich und im Voraus zu entrichten. Bei Zahlungsverzug kann das Dienstleistungsangebot sofort eingestellt oder eingeschränkt werden (siehe AGBs 11), es können Mahngebühren von minimal CHF 20 pro Mahnung berechnet werden. Die Forderungen können an einen Inkassodienstleister übergeben werden.
C. BOXLY ist berechtigt, die Gebühr im unbefristeten Vertragsverhältnis (nach Ablauf einer eventuellen Mindestlaufzeit) jederzeit und ohne Grund zu ändern. Darüber ist der Kunde schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung zu informieren.
D. Bei Vertragsabschluss kann dem Kunden eine Kaution in Höhe von mindestens einer Monatsgebühr verrechnet werden. Diese kann bei Erhöhung der Monatsgebühr entsprechend angepasst werden. BOXLY behält sich jedoch das Recht vor, je nach Fall, eine höhere Kaution zu fordern. Diese Kaution wird nicht verzinst und wird spätestens dreissig (30) Tage nach Ende des Vertragsverhältnisses und rechtzeitiger sowie ordnungsgemässer Rückgabe der Box dem Kunden zurückbezahlt, jedoch reduziert um sämtliche noch offenen Ansprüche von BOXLY gegenüber dem Kunden unter dem Vertragsverhältnis. Eine Auf- oder Verrechnung oder eine Inanspruchnahme der Kaution vor Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nicht möglich.
7. HAFTUNG VON BOXLY
A. BOXLY haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitere Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
B. Die vom Kunden eingelagerten und eingebrachten Gegenstände werden von BOXLY nicht versichert. Der Umschlag und die Lagerung der Gegenstände erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden.
C. Unabhängig von anders lautenden Bestimmungen lehnt BOXLY jegliche Haftung für Beschädigung, Verlust oder Zerstörungen der Gegenstände des Kunden, unabhängig der Ursache (Diebstahl, Brand, Wasser, Vandalismus) ab, ungeachtet ob sich diese in der Box, innerhalb des Gebäudes oder auf dem Gelände befanden.
Insbesondere haftet BOXLY nicht für Schäden, die dem Kunden an seinen Gegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und Umgang dieser Einwirkung.
D. Der Kunde ist alleine für die Erteilung des Zutrittes zu seiner Box an dritte verantwortlich und BOXLY haftet nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Gegenstände des Kunden, welche im Zusammenhang mit einer solchen Zutrittserlaubnis an Dritte stehen.
E. BOXLY haftet nicht, wenn der Zutritt zum Gebäude oder zur Box wegen eines technischen Fehlers oder anderer von BOXLY nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht möglich ist.
Bei einem Ausfall der Internet, Strom-, Wasser oder Heizungsversorgung haftet BOXLY nicht für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden. Der Kunde ist nicht berechtigt, aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung der Box oder des Geländes mit Wasser, Strom etc. Ansprüche welcher Art auch immer, insbesondere Schadenersatz oder Zahlungsminderungsansprüche, gegen BOXLY geltend zu machen.
8. VERSICHERUNG DER GELAGERTEN GEGENSTÄNDE
A. Der Kunde ist verpflichtet, eine umfassende Versicherung für die gelagerten Gegenstände abzuschliessen und diese während der gesamten Lagerdauer aufrechtzuerhalten. Diese Versicherung muss insbesondere Brandrisiken, Explosionen, Wasserschäden, Raub, Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden in Höhe des Ersatzwerts der gelagerten Gegenstände umfassen.
De Kunde kann eine solche Versicherung über BOXLY abschliessen oder bei einer Versicherungsgesellschaft der eigenen Wahl, resp. einen bestehenden Versicherungsschutz auf die bei BOXLY gelagerten Gegenstände erweitern.
B. Bei einem Versicherungsschutz über BOXLY teilt der Kunde den Neuwert der gelagerten Gegenstände mit, informiert der Kunde BOXLY falls sich der Neuwert der gelagerten Gegenstände während der Laufzeit ändert. Die Versicherung haftet nur für den versicherten Neuwert und nicht für eine allfällige Differenz.
Der Versicherungsschutz verliert seine Gültigkeit, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Gebühr für die Box und/oder des Versicherungsbeitrages mehr als 10 Tage im Verzug ist. Die Versicherungsbedingungen richten sich nach den gültigen Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft.
9. NUTZUNGSBEDINGUNG WLAN
A. An manchen Standorten von BOXLY steht dem Kunden ein kabelloser Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. BOXLY ist nicht verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder Volumen dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck zu gewährleisten. Sicherheitsmassnahmen wie Virenschutz, Firewall o.ä. stellt BOXLY nicht zur Verfügung.
B. Der Kunde erhält hierfür Zugangsdaten (Login und Passwort). BOXLY kann diese
Zugangsdaten jederzeit ändern und/oder zeitlich beschränken. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.
C. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Kunden, die durch die Nutzung des WLANs
entstehen, übernimmt BOXLY keine Haftung.
D. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs von BOXLY mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert werden kann.
10. DATENSCHUTZ
A. BOXLY verpflichtet sich, das Schweizer Datenschutzgesetz einzuhalten und Personendaten rechtmässig zu verarbeiten. Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung auf der BOXLY Webseite.
B. Der Kunde gestattet die Überwachung von Personen vor und im Gebäude und in der gemieteten Box durch Überwachungskameras. Der Kunde erklärt sich explizit mit der Speicherung, Aufbewahrung und Auswertung der durch die Überwachungskameras und Zutrittskontrollen erfassten Daten durch BOXLY einverstanden.
C. Der Kunde gestattet die Aufnahme der Telefongespräche und erklärt sich explizit mit der
Speicherung, Aufbewahrung und Auswertung der durch die Telefongespräche erfassten Informationen durch BOXLY einverstanden.
11. NICHTEINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
A. Hält der Kunde die Zahlungsfristen oder die übrigen im Vertrag und diesen AGBs festgelegten Bedingungen nicht ein, kann BOXLY den Kunden schriftlich (per E-Mail) in Verzug setzen. Kommt der Kunde innert einer Frist von 10 Tagen seinen Verpflichtungen immer noch nach, hat BOXLY das Recht: dem vertragsbrüchigen Kunden den Zutritt zum Gebäude und/oder der Box zu verweigern und die Zugangsberechtigung zu entziehen die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort lagern oder zu entsorgen den Vertrag mit dem vertragsbrüchigen Kunden mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen und die gelagerten Gegenstände umgehend entsorgen.
Bei schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch den Kunden hat BOXLY das Recht, den Vertrag ohne Mahnung und Ansetzen einer Nachfrist sofort fristlos zu kündigen und die gelagerten Gegenstände zu entsorgen und/oder haftet der vertragsbrüchige Kunde für alle durch seinen Vertragsbruch verursachten Schäden.
B. Der Kunde ist verpflichtet, die Box nach Erhalt der ausserordentlichen Kündigung innerhalb von 48 Stunden zu räumen und sauber und gereinigt (siehe AGBs 2.C) zurückzugeben.
C. Der Kunde räumt BOXLY an den eingelagerten Gegenständen ein Pfandrecht ein. Ist der Kunde mit der Bezahlung seiner Verpflichtungen mehr als 4 Wochen ganz oder teilweise im Verzug, ist BOXLY berechtigt, das Pfandrecht geltend zu machen und die Gegenstände ohne Androhung der Pfandverwertung privat zu verwerten oder (bei voraussichtlich geringem oder keinem Verkehrswert) zu entsorgen.
Die Bestimmungen über die Pfandverwertung sind nicht anwendbar. Der dabei erzielte Kaufpreis wird mit den offenen Forderungen von BOXLY inklusiv den Kosten für die Räumung und Verwertung bzw. Entsorgung verrechnet und ein eventuell übersteigender Betrag kann vom Kunden zurückgefordert werden.
D. Holt der Kunde zurückgelassene Gegenstände in der Box nach regulärer Beendigung des Vertrages trotz Aufforderung per Email innert 4 Wochen nicht ab, so ist BOXLY berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen oder zu verwerten. BOXLY hat zudem jederzeit das Recht, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort lagern. Gleiches gilt, wenn seit Beendigung des Vertrages 4 Wochen verstrichen sind und der Kunde keine zustellungsfähige Adresse mitgeteilt hat. Der Kunde ermächtigt BOXLY mit der Verwertung zurückgelassener Gegenstände. Ein eventueller Erlös ist nach Abzug der Kosten an den Kunden auszuzahlen. Im Falle einer Entsorgung oder Verwertung hat der Kunde die Kosten zu tragen.
12. SONSTIGES
A. BOXLY behält sich vor, diese AGBs einseitig an die Entwicklung der Situation und Erfahrung des Geschäftsbetriebs anzupassen, wobei darauf geachtet wird, dass in keinem Fall ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten des Kunden entstehen. Die neuen AGBs finden auf den Vertrag mit dem Kunden Anwendung.
B. Dem Kunden ist es nicht erlaubt die Box gänzlich oder teilweise unterzuvermieten.
C. Eine Abtretung dieses Vertrags setzt die schriftliche Zustimmung von BOXLY voraus. BOXLY kann die Zustimmung ohne die Angabe von Gründen ablehnen.
D. Der Kunde ist verpflichtet, BOXLY umgehend jede Adressänderung sowie Änderung der Telefonnummer und Email-Adresse schriftlich mitzuteilen. Solange dies nicht geschehen ist, ist BOXLY berechtigt, rechtsgültig Korrespondenz an die zuletzt angegebene Adresse und/oder Telefonnummer zu senden.
E. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und diesen AGBs ungültig sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird mit einer Bestimmung ersetzt, welche dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
F. BOXLY ist es gestattet, Benachrichtigungen inkl. Mahnungen und Räumungsankündigungen an den Kunden über die vom Kunden angegebene Mobiltelefonnummer und/oder Email-Adresse zukommen zu lassen.
Sollte BOXLY den Kunden aufgrund einer nicht aktuellen Mobiltelefonnummer oder einer nicht aktuellen Email-Adresse nicht erreichen können, gilt der Kunde automatisch als kontaktiert bzw. darauf hingewiesen.
G. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser deutschen Fassung und der Fassung in einer anderen Sprache, ist die deutsche Fassung massgebend.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
A. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte in Luzern zuständig.
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- E-Mail: info@boxly.ch
- Adresse: Boxly GmbH, Obergrundstrasse 61, 6003 Luzern
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